Weg frei für neue Regeln für Medizinprodukte
Der letztlich gefundene Kompromiss sieht eine Reihe von Neuerungen für diesen Marktsektor vor. Unter anderem wird es künftig schärfere Kontrollen für besonders risikoträchtige Produkte wie Implantate geben. Vor dem Inverkehrbringen eines solchen Produkts auf EU-Ebene muss künftig ein Sachverständigenpool konsultiert werden. Zudem werden sowohl klinische Prüfungen mit Medizinprodukten als auch die Stellen, die befugt sind, das Inverkehrbringen dieser Produkte zu genehmigen (in Deutschland sind dies vor allen Dingen TÜV und DEKRA), einer strengeren Aufsicht unterworfen. Außerdem fallen nun auch bestimmte, ästhetischen Zwecken dienende und früher nicht regulierte Medizinprodukte unter die neuen Vorschriften, zum Beispiel gefärbte Kontaktlinsen, die keine Sehkorrektur bewirken.