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- AZ 17/2017
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Gesundheitspolitik
Abwarten statt klagen
Deutsche Versandapotheken wollen Rx-Boni nicht gerichtlich durchsetzen
Das EuGH-Urteil zu Rx-Boni vom 19. Oktober 2016 könnte nicht nur für Vor-Ort-Apotheken mit erheblichen Nachteilen einhergehen, auch deutsche Versandapotheken sind durch die Entscheidung benachteiligt. Denn der europäischen Konkurrenz ist erlaubt, was ihnen nach deutschem Recht verboten bleibt – nämlich Rabatte auf Rx-Arzneimittel zu geben.
So folgten auf das EuGH-Urteil deutliche Ankündigungen. „Wenn die Verbände nicht gegen die drohende Inländerdiskriminierung klagen, werden wir es tun“, erklärte Konstantin Primbas, Inhaber der Versandapotheke Aponeo, am Tag der Urteilsverkündung. „Wir wollen den Klageweg gehen“, bestätigte auch der kaufmännische Leiter der Berliner Versandapotheke, Hartmut Deiwick, gegenüber DAZ.online. Gleichzeitig sprach Deiwick gegenüber der „WirtschaftsWoche“ von Überlegungen, den Sitz der Apotheke in die Niederlande zu verlagern. Wie sieht es heute aus?
„Ich sehe keine realistische Chance, dass es vor der Wahl eine politische Lösung gibt“, erklärt Heinrich Meyer, leitender Apotheker der Versandapotheke Sanicare und stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA), auf Nachfrage. Die Möglichkeit, als deutsche Versandapotheke Boni anzubieten und auf dem Klageweg zu erreichen, dass sie durch ein deutsches Gericht gestattet werden, hält er für Sanicare „nicht für ein geeignetes Mittel“.
Versender setzen auf politische Lösung
„Dies würde sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, eine politische Lösung würden wir in jedem Fall bevorzugen“, betont Meyer. „Lösungen suchen wir immer im gesetzlich zulässigen Rahmen. Eine gerichtliche Klärung streben wir derzeit nicht an.“
Dabei sei die aktuelle Lage „die alte Inländerdiskriminierung, die wir mal hatten“, erklärt der BVDVA-Vize. Er kann „überhaupt nicht nachvollziehen“, dass die ABDA ihre Position nicht überdenkt – sondern weiterhin sagt, das Rx-Versandverbot sei alternativlos: „Für uns ist es wichtig, weiter aufzuzeigen, warum der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sehr wichtig für die Versorgung der Bevölkerung ist.“
Seiner Ansicht nach sollte „begrenzter Wettbewerb“ zugelassen werden. „Es gibt durchaus Instrumente, wie die Versorgung mit Offizinapotheken im ländlichen Raum sichergestellt werden könnte – wie den BVDVA-Vorschlag für ein verändertes Vergütungssystem“, so Meyer. „Wir sehen gute Möglichkeiten, durch die Überarbeitung des Vergütungssystems eine gute Versorgung in der Fläche sicherzustellen.“
Deiwick von Aponeo hat seine Einschätzung zwischenzeitlich geändert, wie er gegenüber DAZ.online erläutert. „Kurz nachdem das EuGH-Urteil verkündet wurde, habe ich in einer ersten Reaktion auf die Möglichkeit des Klageweges verwiesen“, erklärt er. Im Nachgang habe sich jedoch herausgestellt, dass der juristische Weg, den Aponeo gehen könnte, sehr risikobehaftet sei.
Angst vor hohen Abmahnkosten
„Würden wir beispielsweise entgegen der gesetzlich vorgeschriebenen Preisbindung handeln und den Kunden Rabatte gewähren, hätte dies hohe Abmahnkosten zur Folge“, betont Deiwick. „Zwar würde sich dadurch die Tür für eine Klage eröffnen, aber eben mit finanziellen Nachteilen. Aus diesem Grund habe ich diese Option verworfen.“
Auch er geht nicht davon aus, dass sich vor der Wahl an der aktuellen Lage etwas ändert. „Eine Einigung der Koalitionäre sehe ich hierzu nicht“, erklärt Deiwick. „Es bleibt uns demnach auch nichts Anderes übrig, als mit den gegebenen Umständen zu leben und auf eine zukunftsweisende, d. h. die Interessen der deutschen Apotheker vertretende Gesetzesänderung nach der Wahl zu bauen“, sagt er. „Wir warten jetzt die Wahl und die sich daraus ergebende Koalition ab.“ Solange sei es Aufgabe der Verbände, an dem Thema dranzubleiben. Auch ein Umzug ins Ausland steht aktuell offenbar nicht mehr auf der Agenda. |
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