Gesundheitspolitik

6 Millionen Euro zu wenig

Die versprochenen 120 Millionen Euro für Notdienste wurden noch nie ausbezahlt

BERLIN (bro) | Als 2013 beschlossen wurde, die Apotheken für die Ableistung des Notdienstes zusätzlich zu honorieren, wurde eine jährliche Zahlung von 120 Millionen Euro zugesagt. Doch diese 120 Millionen Euro wurden bislang noch in keinem Jahr erreicht. Bei der ABDA sieht man die 6-Millionen-Euro-Lücke sehr entspannt.

Im Jahr 2013 rief das damals FDP-geführte Bundesgesundheitsministerium (BMG) das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) ins Leben, um gezielt kleinere Apotheken zu fördern, die häufig Notdienste leisten müssen. Im Vorfeld hatten Politiker – so auch der damalige Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) – mehrfach versprochen, dass den Apothekern durch die mit dem ANSG geschaffene Notdienstpauschale pro Jahr 120 Millionen Euro zusätzlich zukommen sollten.

Die 120 Millionen Euro sind im Gesetz allerdings an keiner Stelle erwähnt, lediglich in der Begründung des Gesetzentwurfes war damals zu lesen, dass die Krankenkassen mit „ca. 100 Millionen Euro“ und die privaten Krankenversicherungen mit „ca. 12 Millionen Euro“ zusätzlich belastet werden sollten. Von vornherein stellte das Ministerium im Entwurf damals klar: „Der genaue Umfang der Mehrbelastung hängt von der Entwicklung der Zahl der abgegebenen Arzneimittelpackungen ab.“

ABDA verweist auf Honorarplus bei Rezepturen und BtM

Und so ist es dann auch gekommen. Bis heute wurden die von den Politikern versprochenen 120 Millionen Euro kein einziges Mal erreicht. 2014 lagen die Ausschüttungen bei 114 Millionen Euro, 2015 waren es sogar nur 113 Millionen Euro. Im vergangenen Jahr lag die Gesamtausschüttung dann wieder bei 114 Millionen Euro. Bis zum Erreichen der versprochenen 120 Millionen Euro fehlen also nach wie vor 6 Millionen Euro.

DAV-Chef Fritz Becker forderte daher mehrfach die Anpassung des Notdienstfonds-Beitrages von 16 Cent pro abgegebener Rx-Packung auf 20 Cent, um damit auf die versprochenen 120 Millionen Euro zu kommen.

Bei der ABDA sieht man indes die 6-Millionen-Euro-Lücke gelassen. Auf Frage von DAZ.online, wie man es bewertet, dass die versprochene Gesamtsumme bislang nicht erreicht wurde, antwortete ein ABDA-Sprecher ausweichend und erklärte: „Der Nacht- und Notdienstfonds zahlt mehr Geld pro geleistetem Volldienst aus – nach 266 Euro (2014) und 271 Euro (2015) sind es im Jahr 2016 nun 275 Euro Zuschuss für diese wichtige Gemeinwohlpflicht. Dazu trägt auch bei, dass der Fonds von Anfang an höchst effizient gearbeitet hat und mit geringen Verwaltungskosten auskommt.“

Offenbar ist man bei der ABDA der Meinung, dass man sich mit Blick auf die Honoraranpassungen im Rezeptur- und BtM-Bereich derzeit nicht über die 6-Millionen-Euro-Lücke beschweren könne, denn der Sprecher fügte hinzu: „In diesem Kontext muss man auch sehen, dass seit Kurzem zwei andere Gemeinwohlpflichten – die Abgabe von Rezepturen und dokumentationspflichtigen Medikamenten – finanziell stärker bezuschusst werden, sodass die Versorgung der Patienten insgesamt gestärkt wird.“ |

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