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Gesundheitspolitik
Traubenzucker-Schlappe vor dem EuGH
Dextro Energy bleiben Werbeaussagen zur Wirkung von Glucose untersagt
Auslöser für den Zuckerstreit waren fünf gesundheitsbezogene Werbeaussagen, für die Dextro Energy 2011 die Zulassung beantragte. Darunter waren die Sätze: „Glucose wird im Rahmen des normalen Energiestoffwechsels verstoffwechselt“, „Glucose unterstützt die normale körperliche Betätigung“, „Glucose trägt zu einem normalen Energiegewinnungsstoffwechsel bei körperlicher Betätigung bei“ und „Glucose trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei“.
Die Aussagen an sich sind wissenschaftlich verbrieft, sonst wäre schon der Antrag nicht möglich gewesen. „Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben müssen sich auf allgemein akzeptierte wissenschaftliche Erkenntnisse stützen und durch diese abgesichert sein“, gibt das EU-Recht vor. Für die Dextro-Energy-Sätze gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA eine positive Rückmeldung: Ein Kausalzusammenhang zwischen der Aufnahme von Glucose und dem Beitrag zu einem normalen Energiegewinnungsstoffwechsel sei nachweisbar.
Zugleich legt die europäische Health-Claims-Verordnung fest, welche gesundheitsbezogenen Angaben Unternehmen verwenden dürfen. Für die Zulassung dieser Werbesprüche ist sodann die EU-Kommission zuständig. Die Dextro-Sätze lehnte die Brüsseler Behörde mit der Begründung ab, die Aussagen könnten für Verbraucher verwirrend und widersprüchlich sein. Sie würden zum Verzehr von Zucker aufgerufen, obwohl nationale und internationale Behörden empfehlen, diesen zu verringern. Selbst wenn diese Angaben nur mit speziellen Bedingungen für ihre Verwendung sowie zusätzlichen Erklärungen oder Warnungen zugelassen würden, würde die Irreführung nicht genügend eingedämmt, meint die Kommission.
Dextro Energy beanstandete, dass die Kommission ihr Ermessen fehlerhaft ausgeübt habe. Ein Hinweis auf nachgewiesene Wirkungen von Glucose bedeute weder, dass man Zucker verzehren oder gar vermehrt verzehren solle, argumentierte das Unternehmen. Dies ließ der EuGH jedoch nicht gelten. Die Kommission habe im Rahmen des Risikomanagements die Vorschriften des Unionsrechts und sonstige relevante legitime Faktoren zu berücksichtigen – dies sei auch geschehen. Da der Durchschnittsverbraucher nach den anerkannten Ernährungsgrundsätzen seinen Zuckerverzehr verringern solle, sei es keine fehlerhafte Feststellung, dass die fraglichen Aussagen, die nur die positiven Effekte für den Energiegewinnungsstoffwechsel herausstellen, mehrdeutig und irreführend sind.
Dextro Energy zeigte sich über das Urteil enttäuscht. „Wir sind der Meinung, dass mündige Verbraucher vor wissenschaftlich belegten Tatsachen nicht beschützt werden müssen“, sagte Geschäftsführer Andreas Romankiewicz.
Dem Verein Foodwatch gehen die Regelungen dagegen noch nicht weit genug. „Lebensmittelhersteller bewerben selbst ungesundes Junkfood, Süßigkeiten oder Zuckergetränke mit Gesundheitsversprechen – bisher ganz legal“, sagte Expertin Sophie Unger. Die Kommission lege zwar fest, welche Angaben mit Gesundheitsbezug erlaubt seien. Aber für welche Produkte damit geworben werden darf, werde nicht eingegrenzt. |
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