Gesundheitspolitik

Kassen sparen lieber selbst

Für Rabatt-Arzneimittel gilt meist die volle Zuzahlung

BERLIN (ks) | Nur noch knapp ­jedes vierte Arzneimittel mit ­Rabattvertrag (23,7%) war zur Jahresmitte teilweise oder ganz von der Zuzahlung freigestellt. Wie die ABDA mitteilt, ist die Befreiungsquote in den zurückliegenden zehn Jahren beständig gesunken. 2008 waren noch 60% der Rabattarzneimittel ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreit. 2012 lag diese Quote nur noch bei 42%, 2016 sank sie dann auf 23%.

Als der Gesetzgeber die Rabattverträge 2007 scharf stellte und der Austausch in der Apotheke Pflicht wurde, wollte er den Patienten die Umstellung auf Rabattarzneimittel leichter machen. Und zwar, indem er den Kassen ermöglichte, ihren Versicherten die Zuzahlung zu ­ersparen. Das klappte zunächst auch. So waren zum Beispiel direkt nach der Einführung der ­Rabattverträge bei der AOK alle Rabattartikel zuzahlungsbefreit.

Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) nehmen die Zuzahlungen für Arzneimittel derweil zu: Im Jahr 2007 waren es noch 1,6 Mrd. Euro, die Versicherte zuzahlten, 2012 schon 1,9 Mrd. Euro, inzwischen sind es mehr als 2,1 Mrd. Euro (2016).

Kassen sollen Versicherte an Einsparungen beteiligen

DAV-Patientenbeauftragter Berend Groeneveld zeigt sich über die Kassen verwundert: „Die Versorgung der Patienten durch die Apotheken wird durch Rabattverträge teilweise erschwert und es gibt zusätzlichen Erklärungsbedarf. Aber die Krankenkassen sparen dadurch jedes Jahr mehrere Milliarden Euro ein“, sagt er. „Es ist unverständlich, warum die Krankenkassen ihre Versicherten nicht an diesen Ersparnissen beteiligen.“ Jede Krankenkasse habe die Möglichkeit, ihre Versicherten bei ­Rabattverträgen durch einen Zuzahlungserlass zu entlasten.

Denn damit ein Arzneimittel von der Zuzahlung befreit werden kann, muss ansonsten der Abgabepreis 30% unter dem Festbetrag liegen. Doch dafür wird der Spielraum angesichts beständig sinkender Festbeträge eng. |

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