Gesundheitspolitik

In Zukunft zwei Packungsbeilagen?

Kurzform in leichter Sprache soll für bessere Verständlichkeit sorgen

BERLIN (ks) | Eine winzige Schrift und eine schwer zu durchdringende Informationsflut – Änderungen bei den Packungsbei­lagen sind schon seit Jahren im Gespräch. Prüfen will man nun, ob eine zweite kurze Beilage hilfreich sein kann.

Die Gesundheitsminister und -senatoren der Länder haben bei der Gesundheitsministerkonferenz im Juni eine Prüfbitte an das Bundesgesundheitsministerium beschlossen: Es soll sich mit der Frage ­befassen, ob es zielführend und recht­lich möglich ist, der aktuellen Packungsbeilage zusätzlich eine leicht verständliche Kurzform beizulegen, um den Nutzen dieser ­Information für die Patienten zu erhöhen.

Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD) begrüßt diese Pläne ausdrücklich: „Packungsbeilagen enthalten wichtige medizinische Informationen, die aber für viele Menschen schwierig zu verstehen sind. (...)Wir müssen dafür sorgen, dass ­Patientinnen und Patienten die Beipackzettel verstehen – denn nur so erlangen sie die wichtige Kompetenz, für ihre Gesundheit richtig sorgen zu können.“

Ein Problem bei Packungsbeilagen ist, dass die pharmazeutischen Unternehmen bei ihrer Erstellung zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachten müssen (§ 11 AMG). Zugleich schreibt der Gesetzgeber vor, dass Packungsbeilagen all­gemeinverständlich, in deutscher Sprache und in gut lesbarer Schrift abgefasst sein müssen. ­Beides unter einen Hut zu bringen, ist nicht immer einfach.

Das niedersächsische Ministerium verweist auf Studien, u. a. der Universität Bielefeld, wonach mehr als die Hälfte der Deutschen von der Informationsflut auf Packungsbeilagen überfordert sei. Vor allem die zahlreich aufgeführten Nebenwirkungen beunruhigten sie. Gerade Menschen, die schon mehrere Arzneimittel einnehmen müssen, würden diese dann nicht richtig oder gar nicht einnehmen.

Das Thema ist nicht neu. Das Saarland setzte sich bereits 2015 über den Bundesrat für besser lesbare Packungsbeilagen ein. Einem entsprechenden Entschließungs­antrag hat der Bundesrat im März 2016 auch zugestimmt – seitdem ist jedoch nichts weiter geschehen.

Auch die EU-Kommission hat das Thema schon aufgegriffen. Im Frühjahr legte sie einen ersten Bewertungsbericht vor, der aber bei der Frage, wie nützlich Extraabschnitte in Packungsbeilagen mit gut verständlich verfassten, wesentlichen Informationen sein können, zurückhaltend bleibt: „Es müssten mehr Erfahrungen gesammelt werden, bevor die Einführung eines Abschnitts mit wesentlichen Informationen in der Packungsbeilage erwogen werden kann. Es wird vorgeschlagen, die Verwendung solcher wesentlicher Informationen in der Packungs­beilage sowie die etwaige Nutzung von QR-Codes als alternative Möglichkeit der Patientenaufklärung weiter zu erkunden.“

Das saarländische Gesundheits­ministerium hat diese Anregung gleich aufgegriffen und im März eine Pilotstudie in Kooperation mit der Universität des Saarlandes, der Apothekerkammer und den Krankenkassen des Landes sowie den im Saarland ansässigen Unternehmen kohlpharma GmbH, Ursapharm Arzneimittel GmbH und Dr. Theiss Naturwaren GmbH angekündigt. „Ziel des Pilotprojektes ist die Entwicklung einer zusätzlichen Packungsbeilage zum Originalbeipackzettel“, erklärte Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU). Darin sollen die wichtigsten Informationen in leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden: Was ist das für ein Arzneimittel? Wofür wird es angewandt? Wie viel davon wird angewandt? Gibt es Kontraindikationen? Welche häufigen und relevanten Nebenwirkungen gibt es? Müssen spezielle Bevölkerungsgruppen wie Schwangere oder Kinder etwas beachten? Wann das Projekt anlaufen wird, ist bislang noch nicht klar. |

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