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Gesundheitspolitik
DocMorris und die Rezepturen
Mit welchen Begründungen die Versandapotheke die Anfertigung ablehnt
STUTTGART (jb) | Vor-Ort-Apotheken in Deutschland sind
aufgrund des Kontrahierungszwanges verpflichtet, auf ärztliche
Verschreibung Rezepturen herzustellen – und zwar in angemessener Zeit.
Lohnt sich nicht, zu viel Aufwand – diese Argumente spielen keine Rolle.
Doch wie sieht es bei DocMorris aus? Noch im Oktober 2016 erklärte die
Versandapotheke, dass sie Medikamente, die nach individueller Rezeptur
zubereitet werden müssen, weder anfertigen noch versenden könne.
Patienten, die ihre Rezeptur-Rezepte in die Niederlande schickten,
bekamen dies schriftlich mitgeteilt. Mittlerweile erklärt die
Versandapotheke in ihrer aktuellen Broschüre zu den „Mythen und Fakten“
zum Rx-Versandhandel, dass sie Rezepturen anfertige – bis auf „wenige
Ausnahmen“.
25.09.2017, 00:00 Uhr
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