- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 4/2017
- Kritische ...
Gesundheitspolitik
Kritische Selbstverwaltung
Kassen wollen nicht für KBV-Fehler büßen
Derzeit berät der Bundestag über das „GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ – vor einer Woche fand die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss statt. Auslöser für das Gesetz waren seit Längerem beklagte Unregelmäßigkeiten bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Der Gesetzentwurf will nun einerseits die Kontroll- und Überwachungsrechte der Selbstverwaltung weiterentwickeln und präzisieren, in „gewissen Bereichen“ aber auch die staatliche Aufsicht verschärfen. Es wird ein besonderes Aufsichtsverfahren geregelt, das verschiedene Instrumente zur Beseitigung von Rechtsverstößen vorsieht. So soll es künftig auch eine „entsandte Person für besondere Angelegenheiten“ geben – dabei handelt es sich um eine aufsichtsrechtliche Maßnahme unterhalb der Eingriffsschwelle des sog. Staatskommissars. Es ist bereits vom „kleinen Staatskommissar“ die Rede.
Der GKV-Spitzenverband fordert nun, das Vorhaben grundlegend zu überdenken. Klemens und Hansen betonten, dass es nicht die Arbeit ihres Verbandes war, die Anlass für das Gesetz gaben. „Dennoch sollen die jetzt vorgesehenen Eingriffe in das Selbstverwaltungsrecht auch uns betreffen.“ Wenn der Gesetzgeber auf die Missstände reagieren wolle, sollten entsprechende Regelungen auch gezielt wirken, fordern sie.
Beim G-BA ist man einerseits froh, weitgehend außen vor zu sein – im Referentenentwurf sah dies noch anders aus. Nur sein Gehalt muss Hecken künftig wie Kassenchefs veröffentlichen. Das sei für ihn „kein Problem“, sagte Hecken. Doch er gibt sich solidarisch und warnte vor eine Aushöhlung der Selbstverwaltung. Aus den von dem Gesetz betroffenen Trägerorganisationen leitet der G-BA immerhin seine Legitimation ab. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.