Gesundheitspolitik

Rx-Versandverbot: Union und Linke auf einer Linie

Antrag der Linksfraktion offenbart: Union und SPD haben noch nicht zueinander gefunden

BERLIN (ks) | Anfang vergangener Woche sorgte ein Kompromiss­vorschlag des SPD-Vize-Fraktions­vorsitzenden Karl Lauterbach zum Rx-Versandverbot für Aufsehen: Unter der Bedingung, dass Chroniker keine Zuzahlungen in der Apotheke mehr leisten müssen, zeigte sich der SPD-Politiker für das von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verfolgte Verbot aufgeschlossen.

Doch in seiner Fraktion scheint seine Idee (noch) nicht angekommen zu sein. Sabine Dittmar, zuständig für Apotheken in der SPD-Bundestagsfraktion, und Edgar Franke, Vorsitzender des Bundestags-Gesundheitsausschusses, gingen am vergangenen Donnerstag in ihren Reden zu einem Antrag der Linksfraktion, den Rx-Versandhandel zu verbieten, überhaupt nicht darauf ein. Vielmehr betonten sie, dass der Versandhandel eine sinnvolle Ergänzung sei. Aus Frankes Sicht hilft ein Verbot niemandem. Laut Dittmar würde es in einigen Bereichen die Versorgung sogar erschweren. Und so ­favorisieren Dittmar und Franke eine Lösung über § 129 SGB V.

Es hätte eine interessante Debatte werden können: Die Linksfraktion hatte einen Antrag vorgelegt, nach dem der Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. Bekanntlich hat Minister Gröhe bereits einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt. Doch während Union und Linke die gleichen Ziele verfolgen, sperrte sich der Koalitionspartner SPD bislang gegen die Pläne Gröhes. Hoffnung machte daher Lauterbachs plötzlicher Positionswechsel, den er am vorletzten Wochenende zunächst über Twitter und dann über die Frankfurter Allgemeine Zeitung verbreitete. Während es in der FAZ hieß, sein Kompromissvorschlag sei mit der „Spitze seiner Partei abgesprochen“, wollten sich die Gesundheitspolitiker seiner Fraktion vergangene Woche zunächst gar nicht dazu äußern. Daher waren die Reden der SPD-Politiker zum Linken-Antrag, der am 19. Januar auf der Tagesordnung des Bundestags stand, mit Spannung erwartet worden. Doch die Tagesordnung des Parlaments ist flexibel. War zunächst noch eine Debatte um 18.30 Uhr vorgesehen, so rutschte der Tagesordnungspunkt im Laufe der Woche immer weiter nach hinten. Letztlich war er so spät anberaumt, dass man entschied, die Reden nur noch zu Protokoll zu geben.

„Rezept von gestern“

Der Blick in die Reden zeigt aber: Gröhes Bemühungen, den Koalitionspartner für das Rx-Versandverbot zu gewinnen, sind noch nicht weit gediehen. Franke warnte vor einem gesetzgeberischen „Schnellschuss“ – ein solcher sei Gröhes Referententwurf. Nicht nur, dass dieser ein generelles Rx-Versandverbot vorsehe, das „in der digitalen Welt von heute ein Rezept von gestern“ sei. Auch der Botendienst werde eingeschränkt, weil vielfach nur noch pharmazeutisches Personal die Medikamente ausliefern dürfe. Franke verwies zudem auf ein Gutachten, das der Bundesverband Deutscher Versandapotheken beim Staatsrechtler Prof. Christian Koenig in Auftrag gegeben hat: Danach genüge der Referentenentwurf nicht den europarechtlichen Anforderungen. Frankes Schlussfolgerung: „Wir brauchen eine Lösung, die heimische Apotheken vor unfairem Wettbewerb schützt und den Versandhandel dabei nicht grundsätzlich verbietet“ – das könnte für ihn der Weg über § 129 SGB V sein, über den man für alle Rahmenvertragspartner Boni begrenzen könnte. Auch Dittmar will lieber weiter über eine Anpassung des § 129 SGB V diskutieren. Das sei nicht nur eine „bessere, sondern vor allem eine viel schnellere Antwort auf das EuGH-Urteil“. Denn bekanntlich müsste ein Verbotsverfahren ein langwieriges EU-Notifizierungsverfahren durchlaufen. „So lange wollen wir die Apotheker aber nicht im Regen stehen lassen“, ­erklärte Dittmar.

Michael Hennrich gab für die CDU eine Rede zu Protokoll. Er räumte ein, dass er erstmals Sympathie für einen Antrag der Linken entwickelt habe. Die „einfachste und klarste“ Regelung, mit dem EuGH-Urteil umzugehen sei das Rx-Versandverbot. Rein rechnerisch könnte die Union es gemeinsam mit den Linken durchsetzen – doch davon ist wohl kaum auszugehen. Der Antrag der Linken wurde letztlich zur weiteren Beratung in den Gesundheitsausschuss überwiesen. |


Lesen Sie dazu auch den Kommentar "Lauterbachs unlautere Absichten" von Frau Dr. Ahlheim.


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