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Gesundheitspolitik
Schiedsstelle berät Hilfstaxe
Zweiter Termin mit DAV und GKV-SV am 14. Dezember
Für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie haben die Vertragspartner des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung die Höhe der Preise neu zu vereinbaren. Das hat der Gesetzgeber dem DAV und dem GKV-Spitzenverband mit dem Arzneimittelversorgungs-Stärkungsgesetz aufgegeben. Im Gegenzug hat er die Zyto-Ausschreibungen auf Apothekenebene gestrichen. Einigen sollten sich DAV und GKV-Spitzenverband bis zum 31. August 2017. Gelungen ist dies nicht. Der DAV wollte, dass es nach dem neuen Fixhonorar im Rezepturbereich künftig auch für zubereitete Zytostatika neben dem Arbeitspreis ein pauschales Honorar von 8,35 Euro zuzüglich einer dreiprozentigen Marge gibt. Das widerstrebte jedoch der Kassenseite. Und so riefen die Vertragspartner die Schiedsstelle an. Diese tagte nun in der vergangenen Woche. ABDA-Sprecher Dr. Reiner Kern erklärte im Anschluss gegenüber der AZ lediglich, die Verhandlungen dauerten an. Am 14. Dezember wolle man sich erneut vor der Schiedsstelle treffen. Inhaltlich wolle sich die ABDA aber nicht über laufende Verhandlungen äußern.
Die Schiedsstelle unter dem Vorsitz des Juristen und ehemaligen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses Dr. Rainer Hess hatte schon öfter zwischen DAV und GKV-Spitzenverband zu schlichten. Zuletzt verhalf sie den Vertragspartnern zum Retax-Kompromiss. Nun geht es also um neue Zyto-Preise in der Hilfstaxe. Dem Gesetzgeber schwebt vor, dass diese Anpassung gemeinsam mit den neuen Rabattverträgen mit den Herstellern onkologischer Fertigarzneimittel zur weiteren Zubereitung in der Apotheke den Kassen jährliche Einsparungen von 200 bis 250 Millionen Euro einbringt. |
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