Gesundheitspolitik

Honorar, Teilnotdienst und Rezepturverweigerer

Delegiertenversammlungen der Landesapothekerkammern diskutieren aktuelle Probleme

az | In der ganzen Republik fanden in der vergangenen Woche Delegiertenversammlungen der Landesapothekerkammern statt. Spannend wurde es u. a. bei den Themen Honorierung, Teilnotdienst und Rezepturen.

Interessante Perspektiven ergab der Erfahrungsaustausch zum Notdienst bei der Kammerversammlung in Schleswig-Holstein. Kammerjustiziar Dr. Stefan Zerres mahnte, dass das Notdienstsystem der Apotheken bei weiter sinkender Apothekenzahl an seine Grenze gelange. Dann sei zu fragen, ob auch mehr als ein Dienst pro Woche akzeptiert werden soll oder größere Entfernungen zwischen den Apotheken eingeplant werden sollen. Dr. Kai Christiansen verwies auf eine dritte Option – die früher üblichen Teildienste. In Landapotheken kämen die Patienten erfahrungsgemäß bis 21 Uhr, aber danach praktisch nicht mehr. Um die früher üblichen und bewährten Teildienste angemessen zu vergüten, müsse allerdings die Notdiensthonorierung auf Bundesebene angepasst werden.

Foto: LAK Hessen
Ursula Funke „Abgabe und Beratung gehören zusammen.“

Bei der Kammerversammlung in Hessen zeigte sich LAK-Präsidentin Ursula Funke wütend auf ihre Kollegin Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe. Diese hatte auf „ihrer“ Kammerversammlung gefordert, einen Teil des packungsabhängigen Fixhonorars in einen Fonds einzuzahlen, aus dem bestimmte Service-Leistungen von Apotheken honoriert werden könnten (s. DAZ 47/2017). Davon sollten insbesondere die Apotheken profitieren, die viele Gemeinwohlaufgaben und Dienstleistungen übernehmen. Für Funke ist es ein Unding, dass ein Mitglied der ABDA-Arbeitsgruppe, die seit dem Frühjahr über die Honorierungssystematik der Apotheken berät, ohne Absprache mit einem solchen Vorschlag an die Öffentlichkeit geht. Dass das Thema Honorierung diskutiert werden muss, sieht auch Funke so. Die Apotheker bräuchten ein gut durchdachtes Honorarkonzept, das die Versorgung in der Fläche sichere und an der Bezahlung der Arzneimittelabgabe festhalte, denn: „Abgabe und Beratung gehören zusammen.“

Auch Niedersachsens Kammerpräsidentin Linz äußerte sich in der Kammerversammlung zum Thema Honorar. Anlässlich der Gerüchte, dass laut dem Honorargutachten die Apotheker 1,7 bis 2 Mrd. Euro zu viel verdient hätten, nahm Linz die ABDA in die Pflicht. „Die ABDA muss dann schnell mit Zahlen von einer anderen Basis antworten.“ Sie kündigte an, dass die ABDA ihre Mitglieder im Dezember über eigene Honorarvorschläge und Daten informieren wolle.

Die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) sieht mit Sorge, dass eine steigende Zahl von Apotheken qualitativ unzureichende Rezepturen anfertigt oder sogar die Herstellung von Rezepturen verweigert. Rezepturen sollten ­zudem innerhalb von 24 Stunden hergestellt werden. Die Delegierten hatten sich daher bereits vor einiger Zeit dazu entschlossen, von Kammerseite Rezepturtestkäufe durchführen zu lassen, um die „grauen und schwarzen Schafe“ dingfest zu machen – was nicht bei allen Apothekern Bayerns auf Wohlwollen stieß. Zustimmung fand der Vorschlag des Kammervorstands, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die sich des Themas Rezepturverweigerer und Rezepturqualität annehmen und zeitnah Maßnahmen dagegen erarbeiten soll. |

Ausführliche Berichte über weitere Inhalte der Delegiertenversammlungen finden Sie in der nächsten DAZ.

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