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Gesundheitspolitik
„Ich möchte nicht aussagen“
Prozess gegen Zyto-Apotheker: Eine spricht, sechs schweigen
Vergangene Woche fanden nochmals zwei Verhandlungstermine statt. Whistleblowerin Klein wurde am Montag ein zweites Mal befragt – diesmal von der Verteidigung des Apothekers. Dabei bestätigte sie, dass ihr Ex-Chef unter Missachtung des Vieraugenprinzips allein im Reinraumlabor gearbeitet habe. Sie selber sei höchst selten zur Herstellung von Augen-Arzneimitteln allein im Labor tätig gewesen. Auch die von der Verteidigung ins Spiel gebrachten Schwarzmarkteinkäufe seien ihr nicht bekannt gewesen. „Diesen Begriff habe ich zum ersten Mal bei der Polizei gehört“, erklärte Klein. Die Frage, ob sie einmal gesehen hätte, dass S. Zytostatika unterdosiert habe, verneinte die PTA – sie hatte nach eigener Aussage schließlich nie mit ihrem Chef zusammen Krebsmittel hergestellt. Sie habe auch nichts von Anweisungen gewusst, dass Mitarbeiter Zytostatika unterdosieren sollen. Auf eine Frage des Vorsitzenden Richters Johannes Hidding erklärte die PTA, das Labor sei „sehr großzügig ausgestattet“ gewesen – die nötigen Wirkstoffe seien immer vorhanden gewesen, wenn sie diese benötigt habe.
Dokumentation im blinden Vertrauen
Anfangs habe auch sie manchmal Antikörpertherapien hergestellt, erklärte Klein weiter. Abgesehen von kurzen Abwesenheitszeiten habe aber praktisch immer ihr ehemaliger Chef Peter S. die hochpreisigen Zubereitungen hergestellt. Klein berichtete von erheblichen Problemen bei der Dokumentierung: Diese sei regelmäßig erst im Nachhinein erfolgt – und auch von Mitarbeitern, die nicht selber die Herstellung übernommen haben. „Das ist dann blindes Vertrauen“, so die PTA. Sie hatte bereits in der Woche zuvor gesagt, dass der Abteilungsleiter des Zyto-Labors für den Chef dokumentiert habe. Außerdem seien fehlende Dokumente vor der Abnahme eines neu gebauten Zyto-Labors durch die Amtsapothekerin nachproduziert worden. „Es war deutlich, dass auch Herstellungsprotokolle fehlten – die sind dann hergestellt worden“, erklärte Klein. Sie sprach von „Unmengen Papier“, welches nicht abgeheftet wurde, sondern in blauen Noweda-Wannen gelagert worden sei.
Die Verteidiger fragten Klein zudem, ob sie im Zusammenhang mit dem Skandal Zahlungen erhalten habe – etwa von Medien für Interviews. Die PTA verneinte dies und verwies nur auf das Preisgeld, das sie im Zusammenhang mit einem Whistleblower-Preis erhalten hat. Durch eine Crowdfunding-Aktion über gut 10.000 Euro, die das Recherchebüro Correctiv zur Finanzierung von juristischem Beistand für den ehemaligen kaufmännischen Leiter Martin Porwoll und sie initiiert hatte, habe sie keine Mittel erhalten, sagte Klein aus.
Gefragt wurde auch, wie es zur Sicherstellung des Infusionsbeutels kam, den Klein der Polizei übergeben hatte – in welchem sich offenbar weder eine Einstichstelle noch Wirkstoff befanden. „Wir brauchen noch Beweise“, hat Klein zufolge ein Kriminalbeamter gesagt. „Sei dies der Impuls gewesen, den Rückläufer-Beutel mitzunehmen?“, fragte ein Verteidiger. Nein, erklärte Klein – sie habe den Beutel nur mitnehmen wollen, um ihn der Polizei zu zeigen – und sei überrascht gewesen, dass diese ihn einbehalten hat. Ein Vorbereitungsgespräch mit Porwoll zu den Zeugenaussagen habe es nicht gegeben, erklärte die PTA.
Am Donnerstag vergangener Woche waren dann sechs PTAs vor Gericht geladen, die im Zyto-Labor gearbeitet haben sollen. Schon gegenüber der Polizei hatten bereits fünf von ihnen – darunter der frühere Abteilungsleiter des inzwischen geschlossenen Zyto-Labors – ihre Aussage verweigert. Nach Ansicht der Kammer steht den PTAs ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht zu ihrer Tätigkeit zu, da sie sich ansonsten leicht selbst belasten und einer Strafverfolgung aussetzen könnten. Gegen zwei der Mitarbeiter seien außerdem Ermittlungen eingeleitet worden. Auch in der Anklageschrift sei erwähnt, dass S. für die vorgeworfenen Taten vermutlich nicht alleine verantwortlich sei.
Nebenkläger monierten in der Verhandlung, dass die Zeugen nur die Beantwortung einzelner Fragen verweigern dürften, wenn das Gericht dies im Einzelfall als zulässig ansieht. Per Kammerbeschluss begründete Hidding, dass den Zeugen tatsächlich ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht zustehe. Er entschied, zunächst mit der Vernehmung wie begonnen fortzufahren – und bei Änderung der Rechtsauffassung der Kammer die Zeugen notfalls erneut zu laden.
Eltern als Zeugen geladen
Letztlich sagte keiner der geladenen Zeugen aus. Nach der Weihnachtspause sind für den 15. Januar die Eltern des Angeklagten – ebenfalls beide Apotheker – als Zeugen geladen. Ihnen steht als engste Verwandte ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Auch weitere frühere Mitarbeiter von Peter S. sind im Januar geladen. Etwa der frühere kaufmännische Leiter, der den Fall aufgrund seiner Auswertungen von eingekauften und verkauften Wirkstoffmengen mit ins Rollen gebracht hatte. |
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