- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 8/2017
- Gibt es Notapotheken
Gesundheitspolitik
Gibt es Notapotheken?
Grüne fragen Regierung nach Zweig- und Notapotheken
Nicht nur die SPD (s. Bericht "SPD will Boni-Verbot statt Rx-Versandverbot" in dieser AZ), auch die Grünen-Fraktion im Bundestag lehnt die Rx-Versandverbotspläne von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) weiterhin ab. In einer Kleinen Anfrage an die Regierung hat sie bereits vor zwei Wochen Zweifel geäußert, dass ein Rx-Versandverbot gerechtfertigt sei. Die Argumente für das Verbot seien nicht stichhaltig und bereits einmal vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert.
Probleme haben die Grünen auch mit der Begründung des vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegten Referentenentwurfes. Dort heißt es, dass ein wachsender Versandhandel die Arzneimittelversorgung bedrohen könne, insbesondere kleine Apotheken auf dem Land seien bedroht. Die Oppositionspartei sieht jedoch eine andere, im Apothekengesetz bereits vorgegebene Chance, die Arzneimittelversorgung auf dem Land sicherzustellen: Zweig- und Notapotheken. Erstere werden von einer „normalen“ Apotheke betrieben, es gelten aber andere Anforderungen als an „Voll-Apotheken“ (wie es auch Filialen sind). Letztere werden von der betroffenen Gemeinde, die einen Apotheker einstellt, quasi als „Gemeinde-Apotheke“ betrieben. Voraussetzung: Es muss mehr als sechs Monate lang ein „Notstand in der Arzneimittelversorgung“ herrschen.
Kordula Schulz-Asche, in der Grünen-Fraktion zuständig für das Thema Arzneimittel, will von der Bundesregierung nun in einer weiteren Kleinen Anfrage wissen, in welchen und wie vielen Fällen es in der Bundesrepublik schon zu einer solche „Gemeinde-Apotheke“ gekommen ist. In einer zweiten Frage möchte die Grünen-Politikerin eine Antwort auf die Frage haben, wie die Gemeinden eine solche Apotheken-Eröffnung finanzieren sollten.
Das Büro von Schulz-Asche wollte die Anfrage bisher nicht kommentieren und zunächst die Antwort der Bundesregierung abwarten. Diese dürfte jedoch nicht lange auf sich warten lassen: In der Regel antworten die Ministerien auf solche kleinen, schriftlichen Anfragen innerhalb von drei Tagen. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.