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Ein Atemzug voll Blüten
Die wichtigsten Eckdaten zur Beratung über Cannabis zur Inhalation
Seit 10. März 2017 ist es erheblich einfacher geworden, Patienten mit Cannabinoid-haltigen Therapien zu behandeln: Die jüngsten Gesetzesänderungen haben Cannabis-Blüten und Zubereitungen daraus nicht nur zu verkehrs- und verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln gemacht, sondern auch die Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen neu geregelt. Dennoch handelt es sich weiterhin nicht um eine Regelleistung, denn Cannabis ist keine Therapieoption für Jedermann. Es gelten klare Bedingungen: Erst wenn im jeweiligen Einzelfall die empfohlenen (und zugelassenen) Standardtherapien versagt haben und nach ärztlicher Ansicht Chancen auf eine positive Einwirkung auf Krankheitsverlauf oder schwerwiegende Symptome bestehen, kann ein Versuch mit Cannabinoiden unternommen werden. Bisher wurden etwa 1000 Patienten mit Sondergenehmigungen behandelt. Wie viele durch das neue Recht dazu kommen, ist reine Spekulation. Damit Sie aber für den Fall, dass Sie zum ersten Mal ein BtM-Rezept über Cannabis-Blüten beliefern müssen, gut vorbereitet sind, gibt es hier die Grundlagen für eine fundierte Beratung.
30.03.2017, 00:00 Uhr

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