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ABDA präsentiert Kernforderungen zur Bundestagswahl

Von unverrückbaren Eckpfeilern, schlummernden Potenzialen und dem Wunsch nach Planungssicherheit

BERLIN (ks) | Noch sind es gute fünf Monate bis zur Bundestagswahl am 24. September – Zeit für die Parteien, Wähler von sich zu überzeugen. Aber auch Zeit für Interessenvereinigungen aller Art, Forderungen an die Politik zu stellen. Die ABDA hat nun ihre Kernpositionen zur Bundestagswahl veröffentlicht. Darin geht es um die Sicherung der frei­beruflichen Leistungserbringung, eine Anpassung des Leistungskatalogs der Apotheker sowie eine Weiterentwicklung des Honorarsystems.

Der Geschäftsführende ABDA-Vorstand hat das fünfseitige Papier im März verabschiedet. Es soll nun die Grundlage für eine breite Diskussion mit den Parteien über ihre Wahlprogramme bilden. Drei Punkte hat die ABDA dabei als ihre Kernpositionen der Apotheker zur Bundestagswahl herausgearbeitet:

Erfolgsmodell Freie Berufe

1. „Die freiberufliche Leistungserbringung durch Apotheker und ­andere Heilberufe gewährleistet die beste Versorgung kranker Menschen. An der freiberuflichen Versorgungspraxis soll deshalb festgehalten und ihre Weiterentwicklung durch die Berufsorganisationen gefördert werden.“

Dazu erläutert die ABDA, dass die Freien Berufe „nicht nur Teil des Erfolgsmodells der sozialen Marktwirtschaft, sondern aufgrund ihrer Gemeinwohlverpflichtung ‚Rückgrat der Gesellschaft‘“ seien. Von den Parteien wie auch der zukünftigen Bundesregierung fordert sie daher ein „Bekenntnis zu der freiberuflich organisierten und unabhängig durchgeführten pharmazeutischen Versorgung“. Dazu gehöre auch, dass die hierfür erforderlichen ordnungspolitischen und „unverrückbaren“ Eckpfeiler, insbesondere die Apothekenpflicht, das Fremd- und Mehrbesitzverbot und der einheitliche Apothekenabgabepreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel „uneingeschränkt gewahrt bleiben“. Aktuell gelte dies insbesondere für die Durchsetzung des Versand­handelsverbotes für verschreibungspflichtige Arzneimittel, das die vom Europäischen Gerichtshof bewirkte Aufhebung des einheitlichen Apothekenabgabepreises verhindere. „Wir unterstützen deswegen ein Europa, das die großen Zukunftsaufgaben anpackt und zugleich bestehende gute Strukturen auf nationaler Ebene schützt“, erklärt die ABDA. Sie unterstütze ein Europa der Regionen, das dem Prinzip der Subsidiarität folgt. „Dabei geht es darum, dass diejenige politische Ebene die Aufgaben löst, die am besten dazu geeignet ist.“

Foto: ABDA
Apotheker können mehr als nur Arzneimittel abgeben. Eine Forderung der ABDA zur Bundestagswahl lautet daher, das Potenzial der Apotheker stärker zu nutzen, indem das bestehende Versorgungssystem der Apotheken weiterentwickelt wird.

Potenzial der Apotheker besser nutzen

2. „Zur Stärkung der flächendeckenden Versorgung soll der Leistungskatalog der Apotheker in enger Abstimmung mit den weiteren Heilberufen ausgeweitet werden. Beispielhaft seien hier die Bereiche Arzneimitteltherapiesicherheit, Medikationsmanagement und Prävention genannt.“

Aufgrund demografischer Veränderungen gebe es bereits heute vielfäl­tige Auswirkungen auf die flächendeckende Arzneimittelversorgung, erläutert die ABDA hierzu in ihrem Positionspapier. Um die zunehmenden Herausforderungen anzugehen und um Menschen in strukturschwachen Regionen zu helfen, „sollte insbesondere das Potenzial der Apotheke vor Ort genutzt werden“. Die ABDA bietet konkret an, das bestehende Versorgungssystem der Apotheken hierfür weiterzuentwickeln. „Kernelemente sind dabei ein breites Leistungsspektrum, der enge persönliche Kontakt zu den Patienten und damit verbunden die Stärkung der Attraktivität des Apothekerberufes.“

Insbesondere setzt die ABDA auf eine flächendeckende Einführung eines qualitätsgesicherten und honorierten Medikationsmanagements. „Dies kommt vor allem den Patienten zu­gute, die mehrere Arzneimittel einnehmen müssen“, argumentiert die ABDA. Sie fordert die politischen Entscheidungsträger dazu auf, die eigenständige Rolle der Apotheker zu stärken. Gleichzeitig müssten die Rahmenbedingungen geschaffen werden, die nötig sind, damit Apotheker „ihre wertvollen Leistungen sowohl für einzelne Patienten als auch für die gesundheitliche Versorgung der gesamten Bevölkerung erbringen können“.

Weiterhin sieht die ABDA im Ausbau von E-Health-Anwendungen großes Innovationspotenzial: „Die Digitalisierung unterstützt die Kommunikation der Beteiligten und bietet große Chancen für die Wissenschaft und die ganzheitliche Versorgung der Patienten.“ Im „heilberuflichen Netzwerk“ könnten Diagnose- und Therapieentscheidungen auf einer umfassenderen Datengrundlage getroffen werden. „Wir setzen uns dafür ein, die Ver­netzung der Versorgungsbereiche ­stetig zu vertiefen“, heißt es in dem Papier. Dabei gelte es auch, die verstärkte Kooperation der Heilberufe „mit dem Ziel der institutionalisierten Zusammenarbeit“ zu fördern. Apotheker seien bereit, mehr Verantwortung zu übernehmen – wie im Modellprojekt ARMIN.

Nicht zuletzt könnten Apotheken auch bei der Prävention mit ihrem niedrigschwelligen Versorgungsangebot „besondere, nachhaltige Leistungen“ erbringen. „Damit böten sich in enger Abstimmung mit den anderen Heilberufen enorme Chancen an, beispielsweise bezüglich der Erhöhung der Durchimpfungsraten der Bevöl­kerung.“

Baustelle Apothekenhonorar

3. „Um die pharmazeutische Versorgung auch zukünftig patientennah auf hohem Niveau anbieten zu können, ist das Honorarsystem der Apotheken weiterzuentwickeln. In einem ersten Schritt ist eine verlässliche Anpassungsroutine für das Honorar zu implementieren, um zunächst Planungssicherheit herzustellen.“

Zu diesem dritten Punkt hält sich die ABDA vergleichsweise knapp. „Eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung erfordert Planungssicherheit“, schreibt sie. Nur so könnten Apotheken die notwendigen Investitionen in moderne Technologie und in hochqualifiziertes Personal ­tätigen. Mit dem Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz sei 2013 ein ­erster Schritt gemacht worden, das ­bestehende Honorarsystem weiter­zuentwickeln. Doch damit soll nicht Schluss sein. Die ABDA fordert unter anderem eine leistungsgerechte Berechnungsmethode und die Möglichkeit der Honorierung neuer Dienst­leistungen. Zudem sei die „steuerliche Diskriminierung“ apothekerlicher Dienstleistungen abzubauen.

Wie die ABDA mit ihren Positionen bei der Politik ankommt, muss sich zeigen. Vielleicht finden die Parteien Anregungen für ihre Wahlprogramme. Die Reform des Apothekenhonorars steht jedenfalls schon jetzt bei Union und SPD auf der Agenda. Schließlich erstellt derzeit eine Agentur im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums ein Gutachten, das zur Anpassung des Apothekenhonorars in der nächsten Legislaturperiode herangezogen werden soll. |

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