DAZ aktuell

Auch bei Rückruf braucht man ein neues Rezept

Aktuelles Beispiel Adrenalin-Injektor Fastjekt – Rechtsauffassung des BMG

jb/ral | Patienten müssen für den Austausch des zurückgerufenen Adrenalin-Injektors Fastjekt in der Apotheke ein neues Rezept vorlegen. Das führt immer wieder zu Unverständnis – entspricht aber der Rechtsauffassung des Bundes­gesundheitsministeriums.

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