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DAZ aktuell
Auch bei Rückruf braucht man ein neues Rezept
Aktuelles Beispiel Adrenalin-Injektor Fastjekt – Rechtsauffassung des BMG
jb/ral | Patienten müssen für den Austausch des zurückgerufenen Adrenalin-Injektors Fastjekt in der Apotheke ein neues Rezept vorlegen. Das führt immer wieder zu Unverständnis – entspricht aber der Rechtsauffassung des Bundesgesundheitsministeriums.
19.04.2017, 22:00 Uhr
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