- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 17/2017
- Bald auch in der Drogerie
DAZ aktuell
Bald auch in der Drogerie
Apothekenpflicht in der Schweiz
Es handelt sich dabei um die sogenannte Liste „C“: Sie enthält rund 650 OTC-Präparate, die zwar nicht rezeptpflichtig sind, aber ausschließlich nach Fachberatung durch einen Apotheker abgegeben werden dürfen. Dazu gehören mehrere Schmerzmittel wie Ibuprofen in verschiedenen Dosierungen, Hydrocortison als Salbe, Doxylamin, Dihydrocodein-Tropfen in verschiedenen Dosierungen und Levonorgestrel („Pille danach“). Enthalten sind auch mehrere Erkältungskombinationen, die z. B. Ephedrin und Codein enthalten.
Laut der Arzneimittelbehörde soll eine externe Fachkommission, an der auch Apotheker beteiligt sein sollen, jeden einzelnen Wirkstoff überprüfen: Bestehen Bedenken hinsichtlich der Entlassung aus der Apothekenpflicht (als Beispiel wird hier Levonorgestrel genannt), soll das Arzneimittel in der Apotheke verbleiben. Ziel sei es aber, 90 Prozent der 650 Arzneimittel aus der Apothekenpflicht zu entlassen, teilte die Behörde mit. Die restlichen zehn Prozent der C-Arzneimittel sollen künftig eine Kategorie „höher“ gelistet und somit rezeptpflichtig sein. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.