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Medikationsplan im Übungslauf
Gesundheitsminister Hermann Gröhe setzt auf Weiterentwicklung
Seit Oktober 2016 haben GKV-Versicherte, die zeitgleich drei oder mehr Arzneimittel anwenden, das Recht auf einen Medikationsplan auf Papier. Der Plan kann derzeit ausschließlich vom Arzt ausgestellt werden und soll dazu dienen, Wechselwirkungen sowie unnötige Medikamente zu identifizieren und gegebenenfalls abzusetzen. Die Ärzte können dafür ein neues Honorar bei den Krankenkassen abrechnen. Apotheker dürfen den Plan nur auf Wunsch des Patienten aktualisieren, werden aber nicht vergütet.
Auf der „ConhIT“ erklärte Gröhe, dass er im Medikationsplan große Einsparpotenziale sehe. „Wir haben in Deutschland jährlich etwa 250.000 Klinikeinweisungen aufgrund vermeidbarer Arzneimittel-Fehlwirkungen“, sagte er. Deswegen sei es „wichtig“ gewesen, dass man den Medikationsplan mit dem E-Health-Gesetz auf den Weg gebracht habe. Allerdings will Gröhe den Plan vorantreiben. Wie schon im E-Health-Gesetz vorgesehen, soll er im nächsten Jahr auf der Gesundheitskarte gespeichert werden können und nicht mehr nur auf Papier ausgehändigt werden. Schließlich sei es normal, dass die Patienten auch einmal ein Arzneimittel vergessen, wenn sie beim Arzt Angaben über ihre Medikation machen müssten. „Der Übungslauf auf Papier soll daher im nächsten Jahr beendet werden. Dann soll es die Möglichkeit geben, dass Patienten mit ihrer Gesundheitskarte beim Arzt und in der Apotheke auf ihren Plan zugreifen können“, sagte Gröhe. Über eine weitere Beteiligung der Apotheker sagte der Minister nichts. Er erklärte jedoch, dass es eine der wichtigsten Aufgaben der kommenden Legislaturperiode sein werde, die einzelnen Akteure im Gesundheitswesen – insbesondere Kliniken, Arztpraxen und Apotheken – besser zu vernetzen. Es sei eine „Versorgungsnotwendigkeit“ die Digitalisierung im Gesundheitswesen „mit Tempo“ voranzutreiben. |
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