Arzneimittel und Therapie

Verschreibungspflicht für Doxylamin

Keine Selbstmedikation bei Kindern

ck | Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hat empfohlen, Doxylamin für Kinder der Verschreibungspflicht zu unterstellen, sodass das H1-Anthist­aminikum Doxylamin zur Behandlung von Schlafstörungen bei Kindern unter 18 Jahren nicht mehr in der Selbstmedikation angewendet werden darf.

Die Begründung wurde noch nicht veröffentlicht. Betroffen wäre davon in Deutschland der Doxylamin-haltige Saft Sedaplus®, der zur Behandlung von Schlafstörungen ab einem Alter von sechs Monaten am Markt ist. Auf Doxylamin scheinen vor allem Säuglinge und Kleinkinder unter einem Jahr besonders empfindlich zu reagieren. Es besteht bereits bei normaler Dosierung das Risiko von Schlaf­apnoen, auch können paradoxe Reaktionen wie Unruhe auftreten. Wird ­Doxylamin überdosiert, kann es zu einer Atemdepression kommen. Seit 2012 dürfen entsprechende Präparate nur unter strenger Beachtung der Produktinformationen bei Säuglingen und Kleinkindern eingesetzt werden. |

Quelle

Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG, Kurzprotokoll der 78. Sitzung vom 27. Juni 2017 

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