DAZ aktuell

Kassen wollen mit Biosimilars sparen

Auch die AkdÄ empfiehlt den Einsatz im Praxisalltag

ks/ms | Hersteller und Kassen sind sich einig, dass mit Biosimilars viel Geld eingespart werden kann. Doch das Potenzial wird nur zu einem Viertel genutzt. Viele Ärzte zögern offenbar bei der Verordnung. Nach einer neuen Empfehlung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft gibt es dafür keinen Grund.

Experten der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) haben den aktuellen Erkenntnisstand zu Biosimilars analysiert und erstmals einen Leitfaden zum Thema erstellt. Darin geben sie Empfehlungen zum Einsatz im Praxisalltag. „Biosimilars sind bezüglich der therapeutischen Wirksamkeit, der Verträglichkeit und der Sicherheit in allen zugelassenen Indikationen gleichwertig dem jeweiligen Referenzarzneimittel und können wie dieses eingesetzt werden“, heißt es. Die AkdÄ empfiehlt daher, sowohl bei der Erstverordnung von Biologika als auch bei der Folgeverordnung ­jeweils die wirtschaftlichere Verordnungsalternative auszusuchen. Voraussetzung ist dabei, dass eine praxistaugliche Einzeldosisstärke und eine geeignete Darreichungsform verfügbar sind sowie dass eine Zulassung für die zu behandelnde Erkrankung vorliegt. Nach Auffassung der AkdÄ ist die ausführliche Patientenberatung durch den Arzt eine wesentliche Voraussetzung für den Einsatz von Biosimilars. In die Hände von Apothekern will die AkdÄ den Austausch nicht so einfach legen wie bei Generika. Helmut Schröder, Chef des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) dürfte nun hoffen, dass die Ärzte die AkdÄ-Empfehlungen annehmen. Er stellt ­allerdings auch die Frage, warum Biosimilars im Durchschnitt nur ein Viertel weniger kosten als die Produkte der ehemaligen Patentschutzinhaber. „Es besteht aktuell die Gefahr, dass trotz Patentauslauf nur wenig Preiswettbewerb ausgelöst wird“, fürchtet Schröder. Biosimilar-Hersteller verweisen darauf, dass die Biosimilar-Herstellung ungleich teurer und komplexer ist als die von Generika. Schröder setzt nun auf „neue Lösungsansätze für einen Wettbewerb nach dem Patentauslauf“, ohne diese ge­nauer zu benennen. |

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