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NRW überwacht Zyto-Apotheken intensiver

Gesundheitsminister erlässt neue Regeln zur Apothekenüberwachung

STUTTGART (wes) | Nach dem Bottroper Zyto-Skandal hatte der nordrhein-westfälische Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) angekündigt, die Schwerpunkte der Apothekenüberwachung in seinem Land neu ordnen zu wollen. Vergangene Woche erging dazu ein Erlass. Parenteralia-herstellende Apotheken sollen zukünftig noch intensiver überwacht werden, so das Ministerium.

Nachdem die Ausmaße des Bottroper Zyto-Skandals immer deutlicher werden – insgesamt sollen 3700 Patienten in sechs Bundesländern mit über 60.000 gepantschten Zubereitungen versorgt worden sein – ist NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) tätig geworden. Wie sein Haus vergangene Woche mitteilte, wird die Apothekenüberwachung in Nordrhein-Westfalen neu geordnet und intensiviert (s. auch AZ 2017, Nr. 34-35, S. 8).

Wie DAZ.online am Dienstag berichtete, soll ein Erlass des Ministers an die in NRW für die Apothekenüberwachung zuständigen Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte für eine einheitlichere Durchführung der Kontrollen bei Zytostatika-herstellenden Apotheken sorgen.

Unter anderem enthalte der Erlass einheitliche Kriterien für unangemeldete Inspektionen, so ein Sprecher des Ministeriums. Dabei sollten insbesondere Personalkontrollen vorgenommen und die Parenteraliaherstellung überprüft werden. Ob eine unangemeldete Inspektion notwendig sei, entschieden die zuständigen Behörden „in jedem Einzelfall auf Grundlage der vorhandenen Erfahrung aus vorangegangenen Inspektionen und eventuell vorliegenden aktuellen Informationen oder Hinweisen“, so der Sprecher weiter. Auf dieser Basis werde auch das Inspek­tionsintervall festgelegt.

Bei den Inspektionen seien die Behörden auch befugt, „erforderlichenfalls Proben nach ihrer Auswahl zum Zwecke der Untersuchung zu entnehmen“. Dabei habe die Überwachungsbehörde in Absprache mit dem herstellenden Apotheker organisatorische Maßnahmen zu treffen, dass „patientenindividuell hergestellte, aber nicht angewendete Onkologika (Rückläufer) für den Probenzug zur Verfügung stehen“. |

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