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Von Stackelberg für Ketten

GKV-Vize fordert Abschaffung des Fremd- und Mehrbesitzverbots und Selektivverträge

STUTTGART (ms) | Das Fremd- und Mehrbesitzverbot abschaffen, mehr Transparenz beim Apothekenhonorar, Selektivverträge mit Versandapotheken – das sind nur einige der Forderungen, die der GKV-Spitzenverband in einem Positionspapier zur Bundestagswahl bekanntgegeben hatte. In einem Interview mit DAZ.online erläutert nun der Verbands-Vize Johann-Magnus von Stackelberg, warum freier Wettbewerb zwischen Apotheken nach seiner Ansicht gut für den Patienten ist.
Foto: GKV-Spitzenverband
Johann-Magnus von Stackelberg

Für viel Aufregung unter den Apothekern sorgte Ende Juni ein Positions­papier des GKV-Spitzenverbandes. Darin fordert der Verband nicht weniger als die Abschaffung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes für Apotheken und spricht sich für Selektivverträge mit Versandapotheken aus. Eine Begründung für seine Forderungen gibt der Verband dagegen nicht. „Die Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes für Apotheken ist eine langjährige Forderung des GKV-Spitzenverbandes“ sagt nun Johann-Magnus von Stackelberg im Interview mit DAZ.online. Nach Meinung des GKV-Vizechefs würden beide Regelungen einen Wettbewerb zwischen patientenorientierten Versorgungsmodellen ermög­lichen. Dieser Wettbewerb solle entscheiden, „wie die Versorgung in der Zukunft konkret aussehen wird“. Dass nur durch die „Standortapotheke an der Ecke“ die flächendeckende Versorgung garantiert werden kann, ist für von Stackelberg nicht nachvollziehbar. Immerhin gesteht er der Vor-Ort-Apotheke zu, „auch künftig eine wichtige Rolle bei der Abgabe von Arzneimitteln“ zu spielen. Dabei sei es aber „nachrangig“, ob es sich um eine Ketten- oder eine inhabergeführte Apotheke handelt. „Entscheidend ist, dass die Patientinnen und Patienten gut versorgt und beraten sind.“ Ob das bedeutet, dass sie dies seiner Meinung nach in der heutigen Form nicht seien, erläutert von Stackelberg nicht.

„Ob es sich nun um eine Kette oder eine inhabergeführte Apotheke handelt, ist dabei nachrangig.“

Gelassen sieht der GKV-Vize dagegen den Rückgang der Apothekenzahlen. „Im internationalen Vergleich weist Deutschland nach wie vor eine hohe Apothekendichte auf. Insofern kann man bei der derzeitigen Entwicklung nicht von Weltuntergangsszenarien sprechen.“

„GKV ist ­wettbewerbsneutral“

Die GKV hatte auch mehrfach die Honorarerhöhung für Apotheker im Rahmen des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz kritisiert. Diese Erhöhung sei ohne aussagekräftige Daten nicht nachvollziehbar, findet von Stackelberg. „Die Veröffentlichungen der ABDA reichen hierzu nicht aus.“ Die Daten einzelner Apotheken zweifle der Verband zwar nicht an, „unklar ist aber sehr wohl, ob die betrachteten Apotheken wirklich repräsentativ für die gesamte Apothekenlandschaft in Deutschland sind“. Nach Ansicht des GKV-Vizes hätte der Deutsche Apothekerverband (DAV) gar kein Interesse, valide Daten zu liefern. Daher begrüßt von Stackelberg das Honorargutachten des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi). Wie hoch denn nun das Fixhonorar nach seiner Ansicht sein sollte, darüber wollte von Stackelberg keine Auskunft geben.

„Fehlanreize des Gesetzes zu kritisieren, gehört für uns zum demokratischen Miteinander dazu.“

Schon zu Jahresbeginn hatte von Stackelberg gegenüber der DAZ das Versandverbot für verschreibungspflich­tige Arzneimittel als nicht zeitgemäß bezeichnet und darauf verwiesen, dass alle Vertriebswege genutzt werden sollten. Dass DocMorris & Co. aufgrund der gewährten Boni aus dem Rahmenvertrag ausgeschlossen werden sollten, sieht er anders. „Über den Rahmenvertrag kann nichts verboten werden, was der EuGH ausdrücklich erlaubt hat.“ Dagegen hatten die Kassen geäußert, dass sie gern mit den Versendern Selektivverträge abschließen würden. Von Stackelberg verweist darauf, dass der GKV-Spitzenverband wettbewerbsneutral sei. Angesprochen auf die Neigung von DocMorris, bestehende Gesetze immer wieder auszutesten und infrage zu stellen, sagt von Stackelberg: „Fehlanreize des Gesetzes zu kritisieren, gehört für uns zum demokratischen Miteinander dazu“, er ergänzt aber auch: „Das schließt aber auch ein, dass man sich an Recht und Gesetz hält, solange sie gelten.“

Apotheker nicht für Präven­tionsleistungen vergüten

Von der Forderung der Apotheker, stärker in die Prävention eingebunden zu werden und sie auch honoriert zu bekommen, hält von Stackelberg nichts. Wer Präventionsleistungen anbietet, dürfe nicht für Begleitprodukte wie Nahrungsergänzungsmittel, Diäten oder Arzneimittel werben oder diese verkaufen. Apotheker könnten ihre Kunden selbstverständlich zu solchen Produkten beraten. Aber ebenso wenig wie die Kassen diese Produkte erstatteten, könnten sie eine darauf bezogene Beratung vergüten.

Auch zum Thema Impfungen in der Apotheke hat von Stackelberg eine klare Meinung. Eine Impfberatung, wie sie schon lange in vielen Apotheken angeboten werde, gehöre zum Berufsbild des Apothekers. Davon, dass Apotheker selbst impfen, hält von Stackelberg aber genauso viel wie vom ärztlichen Dispensierrecht: nichts. Im Gesundheitswesen herrsche nun mal „eine funktionale Arbeitsteilung“. |

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