Aus der Hochschule

Kompetenzorientierter Lernzielkatalog alleine nicht ausreichend!

Stellungnahme des BPhD zur Evaluierung des Pharmaziestudiums

wes | In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass die ABDA-Mitgliederversammlung den Apothekertagsantrag, das Pharmaziestu­dium zu evaluieren, nicht weiterverfolgen wird (s. „Zweiter Nachtrag zu 2016“, S. 20 dieser DAZ). Der Antrag, den die Apothekerkammern Niedersachsen und Westfalen-Lippe auf Initiative des Bundesverbands der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) eingebracht hatten, war vom Deutschen Apothekertag 2016 in den Ausschuss verwiesen worden. Die ABDA-Mitgliederversammlung unterstütze zwar das Ziel, die pharmazeutische Ausbildung zu verbessern, die Evaluierung des Studiums sei aber keine Aufgabe der berufsständischen Organisationen, heißt es nun zur Begründung der Antragsablehnung. Der BPhD zeigt sich über diesen Entschluss enttäuscht, wie die folgende, im Wortlaut abgedruckte Stellungnahme zeigt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst möchten wir uns für die sehr intensive Einbeziehung in den Entscheidungsprozess zum Antrag „Evaluation und Verbesserung der Studieninhalte sowie deren Umsetzung“ (Drs. L2), der durch die Kammern Westfalen-Lippe und Niedersachsen gestellt und von uns unterstützt wurde, bedanken und die Möglichkeit nutzen, zur Empfehlung des Geschäftsführenden Vorstands der ABDA noch einmal Stellung zu nehmen.

Wir bedauern, dass der Geschäftsführende Vorstand der Bundesapothekerkammer trotz der gemeinsam verfolgten Ziele bezüglich eines Instruments zur kontinuierlichen Verbesserung der universitären Lehre zu einer anderen Einschätzung kommt, als der BPhD e. V. sich das gewünscht hätte. Denn nach wie vor stehen BPhD und Bundesapothekerkammer unserer Meinung nach auf der gleichen Seite, was das Ziel, den Beruf des Apothekers ­zukunftsfähig zu machen, angeht.

Idee einer ständigen Arbeitsgruppe zur Ausbildung

Die ursprüngliche Idee des Antrags fußte auf der Vorstellung einer ständigen Arbeitsgruppe der Bundesapothekerkammer zur Verbesserung der universitären Ausbildung, wie man sie auch zeitweise für den dritten Ausbildungsabschnitt betrieb. Diese Idee erfordert unserer Meinung nach zunächst eine Evaluation an den Universitäten selbst, um darauf aufbauend Verbesserungen vorschlagen und planen zu können und somit die Ausbildung näher an das Perspektivpapier Apotheke 2030 zu bringen. In der Vision der Bundesapothekerkammer soll die Aufgabe der Optimierung offenbar der „Kompetenzorientierte Lernzielkatalog Pharmazie – Perspektivpapier Apotheke 2030“ (KLP-P) übernehmen. Auf den Katalog stützt die Bundesapothekerkammer in unserer Wahrnehmung viele Erwartungen zu kommenden Veränderungen in der Lehre. Auch wir begrüßen die Idee einer verstärkten Kompetenzorientierung des Pharmaziestudiums sehr, fragen uns aber dennoch, wie dieses Instrument in seiner Umsetzung ohne Evaluation auskommen wird und ob es sinnvoll ist, sich allein hierauf zu verlassen. Bisher bildet der KLP-P vorrangig den Status quo der Approbationsordnung und damit auch der momentan an den Universitäten stattfindenden Lehre ab.

Beide Instrumente keinesfalls unnütz

In der Anhörung kam zur Sprache, dass ein Mehrwert für die Verbesserung des universitären Studiums durch eine Evaluation vor allem auch deshalb nicht gesehen wird, weil man keine Restriktionsmöglichkeiten aufgrund möglicher unbefriedigender Ergebnisse einer Evaluation sieht. Diese sehen wir jedoch auch bei der Umsetzung des KLP-P nicht. Daher sind sicher beide Instrumente nur auf einer Empfehlung basierend und deshalb trotzdem keinsfalls unnütz.

Soll eine Änderung der AAppO umgangen werden?

Aus den Ausführungen soll deutlich werden, dass für uns eine klare Trennung eines generellen Verbesserungsinstruments und dem KLP-P nicht möglich ist, aber auch nicht mit der Verfassung und Veröffentlichung des KLP-P als erledigt betrachtet werden sollte. Wenn man hingegen hier eine klare Trennung vornehmen möchte zwischen dem KLP-P und dem gestellten Antrag, dann wird umso deutlicher, dass der KLP-P aktuell in der Lage ist, den Status quo der Approbationsordnung abzubilden und zu optimieren. Bekanntermaßen ist das den Studierenden und dem BPhD e. V. jedoch nicht genug. Um eine Kontinuität in die Optimierung zu bringen und die Approbationsordnung als solche fortzuschreiben, bedarf es unserer Meinung nach mehr. Deshalb schließt sich das Instrument des KLP-P und eine weiterführende Arbeitsgruppe zur Evaluation und Verbesserung keinesfalls aus. Eine Beschränkung allein auf die Möglichkeiten, die der KLP-P birgt, erweckt für uns jedoch nach wie vor den Eindruck, dass damit eine Änderung der Approbationsordnung nach Möglichkeit umgangen werden soll.

Eine Änderung der Approbationsordnung sollte unserer Meinung auf eine fundierte Datenbasis zurückgreifen können, wie evaluationsbasierte Daten sie schaffen könnten. Bei der Frage nach den Kapazitäten erklärt sich der BPhD e. V. sicherlich mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Unterstützung bereit. Hierzu zählt selbstverständlich der Kontakt in die Studierendenschaft, um auf dieser Ebene eine Grundlage zu schaffen. Hierzu zählen jedoch bekanntermaßen nur wenig personelle Ressourcen. Auch deshalb sind wir auf die Unterstützung der Bundesapothekerkammer angewiesen.

Ziel des Antrags war kontinuierliche Weiterentwicklung

Der „Kompetenzorientierte Lernzielkatalog Pharmazie – Perspektivpapier Apotheke 2030“ bildet für uns eine gute Grundlage für das Gespräch über die Fortschreibung der pharmazeutischen Ausbildung. Aber nicht alle Ansprüche, die wir an die zukünftigen Apotheker haben, sind hierauf begründbar. In diesem Instrument zur Qualitätsverbesserung sehen wir noch keine Möglichkeit der kontinuierlichen Weiterentwicklung, die für uns das Ziel des Antrags war. Wir sind uns sicher, dass wir bei kommenden Treffen mit BAK und der Professorenschaft den Konsens über die Verbesserung der Ausbildung ausbauen können. Klar trennbar ist eine Zusammenarbeit bezüglich des KLP-Ps aber nicht von einer kontinuierlichen Fortentwicklung und dieses erklärte Ziel allein mit dem KLP-P zu begründen, ist für uns nicht ausreichend.

Wir wünschen uns, dass die ABDA gemeinsam mit uns diesen Schritt vorwärts wagt, um die zukünftige Ausbildung auf sichere Füße zu stellen. In den aktuell sehr unsicheren Zeiten, in denen noch sehr unklar ist, wo die Reise der Apotheke vor Ort hingeht, ist dies sicherlich nur eine von vielen Baustellen. Jedoch sind wir uns sicher, dass es zu spät sein wird, wenn wir mit einer Ausbildungsreform noch abwarten, bis Politik, Gesellschaft und Apothekerschaft sicher und geeint darüber sind, wo es mit der Apotheke vor Ort hingehen soll. |

Mit freundlichen Grüßen

Max Willie Georgi– Präsident des BPhD e. V. –

Friederike Zühl– Altpräsidentin des BPhD e. V. –

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