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Aus den Ländern
Froese: digital, aber nicht um jeden Preis
Mitgliederversammlung des Apothekerverbands Schleswig-Holstein
Aufgrund der Erfahrungen mit der Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein erklärte Froese, dass sich die kleinen Parteien in „Leuchtturmprojekten“ wiederfinden müssten. Bei einer solchen Koalition im Bund werde der Koalitionsvertrag voraussichtlich noch wichtiger als bisher. Inhaltliche Schwerpunkte erwartet Froese bei der Digitalisierung und der Vernetzung, weil diese für die FDP und die Grünen „Muss-Ziele“ seien, und weniger bei ordnungspolitischen Themen.
In seiner Rückschau auf das Berichtsjahr betonte Froese die Arbeit der Interessengemeinschaft der Heilberufe (IdH) in Schleswig-Holstein, die am 21. September erstmals einen parlamentarischen Abend veranstaltet hatte (s. DAZ 2017, Nr. 39, S. 80). Die IdH signalisiere der Politik, dass die Heilberufler nicht auseinander zu bekommen seien. Froese wies insbesondere auf die klaren Worte des schleswig-holsteinischen Gesundheitsministers Dr. Heiner Garg (FDP) beim parlamentarischen Abend hin. Garg hatte sich eindeutig zur Freiberuflichkeit bekannt und Apothekenfremdbesitz als „Unfug“ bezeichnet.
Nachteile des Versandes
Froese kritisierte, dass sich die Digitalisierung zum Totschlagargument gewandelt habe. Sie diene zunehmend „als Feigenblatt für banale Geschäftsmodelle oder den disruptiven Umbau bestehender Prozesse“. Doch „der einzige Prozess, der absolut und gar nicht digital ist, ist der ökologisch höchst fragwürdige, energetisch katastrophale, ökonomisch sinnlose und pharmazeutisch problematische Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln“, so Froese. Die Fernversorgung zerstöre die sich mühsam etablierende Arzneimitteltherapiesicherheit, denn einzelne Versandlieferungen führen zu Lücken im Medikationsplan der Stammapotheke, durch die Versendezeit verzögert sich der Behandlungsbeginn, und Verwechslungen bei der Rezeptausstellung können nicht erkannt werden. Traditionell beruhe das deutsche Arzneimittelversorgungssystem auf dem Ad-nunc-Prinzip, also auf der unverzüglichen Versorgung. Eine verzögerte Belieferung sei systemfremd und nur als Ausnahme zu akzeptieren, aber nicht als Regel, die sogar durch Zuwendungen eines Heilberuflers befeuert werde. Daraus sei zu folgern, dass der Rx-Versand verboten werden müsse, erklärte Froese.
Potenzial der Digitalisierung
Im Gegensatz zu Geschäftsmodellen, die nur behaupten, digital zu sein, haben die Apotheker schon in den 1970er-Jahren einheitliche Kodierungen für Arzneimittel genutzt und Daten elektronisch übertragen. 2019 werden sie mit Securpharm die Arzneimittelsicherheitsrichtlinie pünktlich umsetzen. „Wir wollen und werden diesen Weg weitergehen“, versicherte Froese, „aber wir wollen nicht Digitalisierung um jeden Preis.“ Digitale Prozesse müssten stets dem Patienten dienen. Zum Engagement des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein bei der Digitalisierung verwies Froese auf die Anträge beim Deutschen Apothekertag (s. DAZ 2017, Nr. 38, S. 88 und 90 – 91). Die Apotheker würden sich auch nicht von den anderen Heilberufen abhängen lassen, erklärte Froese mit Blick auf vielfältige Projekte der Ärzte zur Digitalisierung.
Unterfinanzierung der Apotheken
Das schleichende Abnehmen der Apothekenzahl begründete Froese mit der chronischen Unterfinanzierung und der Abkopplung der Apotheken von der allgemeinen Wohlfahrtsentwicklung. Durchschnittswerte würden ein falsches Bild dazu vermitteln, weil kleine Betriebe schließen und sich der Durchschnitt auf immer weniger Apotheken bezieht. Auch die Schwierigkeiten beim Generationenübergang – sogar bei stabilen Betrieben – beruhen auf der Unterfinanzierung, folgerte Froese.
Verbandsarbeit und Regularien
Verbandsgeschäftsführer Dr. Thomas Friedrich berichtete über „gesunde Verbandsfinanzen“, die eine Voraussetzung für gute Arbeit seien. Bei der Arbeit des Verbandes betonte er das Vertragsmanagement, die Genehmigungen für Hilfsmittel und die Bearbeitung von Retaxationen. Erstaunlicherweise sei die Zahl der bearbeiteten Retaxationen nach der diesbezüglichen Schiedsstellenentscheidung nicht gesunken.
Die Mitgliederversammlung beschloss einige redaktionelle Änderungen in der Satzung und ergänzte die Telematik als neuen Vereinszweck. Es wurde klargestellt, dass Mitglieder einer OHG nur insgesamt eine Stimme haben. Außerdem wurden aus organisatorischen Gründen Fristen in der Wahlordnung verlängert. |
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