Anzeige
Gesundheitspolitik
Impfverordnung verlängert
Neuer Anspruch auf Schutzimpfungen für Geflüchtete
ks | Seit vergangenem Mittwoch, dem 25. Mai, gilt eine geänderte Coronavirus-Impfverordnung. Auch wenn gegenüber dem Anfang Mai vorgelegten Referentenentwurf an einigen Stellen nachgeschliffen und umformuliert wurde – inhaltlich hält die jetzt geltende Fassung der Impfverordnung keine Überraschung bereit.
Erstellt am 29.05.2022, 22:00 Uhr
config_id: user_is_logged_out_and_article_is_DAZ_reg
Jetzt einloggen und weiterlesen!
Sie haben noch keinen DAViD-Login?
Hier registrieren und diesen Artikel lesen.
(Bitte beachten Sie, die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Bitte registrieren Sie sich einmal neu.)
oder
Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.
(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen, die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Bitte registrieren Sie sich einmal neu. Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein.)
Anzeige
Error loading data. undefined
Nächster Artikel
Impfverordnung verlängert
ks | Seit vergangenem Mittwoch, dem 25. Mai, gilt eine geänderte Coronavirus-Impfverordnung. Auch wenn gegenüber dem Anfang Mai vorgelegten Referentenentwurf an einigen Stellen nachgeschliffen und umformuliert wurde – inhaltlich hält die jetzt geltende Fassung der Impfverordnung keine Überraschung bereit.
Impfverordnung verlängert
ks | Seit vergangenem Mittwoch, dem 25. Mai, gilt eine geänderte Coronavirus-Impfverordnung. Auch wenn gegenüber dem Anfang Mai vorgelegten Referentenentwurf an einigen Stellen nachgeschliffen und umformuliert wurde – inhaltlich hält die jetzt geltende Fassung der Impfverordnung keine Überraschung bereit.
Deutscher Apotheker Verlag Logo
Service
Rechtliches
Jetzt auch als App für iOS und Android
© 2025 Deutsche Apotheker Zeitung