Zu wenig erklärt
Seit dem 1. Oktober 2016 können GKV-Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel länger als 28 Tage einnehmen, ihren Arzt um die Erstellung eines Medikationsplans bitten. Die Apotheker sind an der Erstellung und Aktualisierung dieser Pläne in der Praxis nur marginal beteiligt – und bekommen im Gegensatz zu den Medizinern auch kein Honorar dafür.