DAZ aktuell

ADKA: Ja zu securPharm, aber ....

Besonderheiten von Krankenhausapotheken müssen berücksichtigt werden

BERLIN (ks) | Während die öffent­lichen Apotheken in Deutschland die neuen europäischen Vorgaben zum Fälschungsschutz wohl termingerecht zum 9. Februar 2019 umsetzen können (siehe DAZ 2017, Nr. 49, S. 22 ff.), ist die Situation für die Klinikapotheken weniger klar.

Rudolf Bernard, Präsident des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA), will keine Missverständnisse aufkommen lassen: „Wir begrüßen alle sinnvollen Maßnahmen, die die Fälschungssicherheit von Arzneimitteln gewährleisten und die Patienten schützen“, erklärte er am 12. Dezember bei der Handelsblatt-Tagung „Health“. Aber man müsse berücksichtigen, dass securPharm, die deutsche Organisation zur Umsetzung der EU-Vorgaben zum Fälschungsschutz, die Klinikapotheken bei allen Planungen zunächst außen vor gelassen habe. Damit seien auch deren Besonderheiten bislang nicht berücksichtigt. So sei schon der Wareneingang ein ganz anderer als in der öffentlichen Apotheke: Kliniken erhielten ihre Arzneimittel palettenweise. Müsste hier jede ein­zelne Packung in die Hand genommen und verifiziert werden, sei das nicht nur sehr viel Arbeit. Sie sei auch unsinnig – zumal wenn die Ware direkt vom Hersteller komme, was zu 95 Prozent der Fall sei.

Bernard sieht hier aber noch nicht das letzte Wort gesprochen. Nach dem jetzigen Stand der Dinge, seien zwei Drittel der europäischen Länder nicht im Zeitplan. „So haben wir eine gewisse Hoffnung, dass die Verordnung noch einmal angepackt wird“, sagt er – etwa die Fristen verlängert und die Besonderheiten des Krankenhausmarktes berücksichtigt werden. Sollte das nicht möglich sein, setzt die ADKA auf technische Erleichterungen. Dazu hat sie drei konkrete Ideen: Zum einen könnte der Hersteller bei einer direkten Abgabe an das Krankenhaus bereits die Verifizierung vornehmen. Zum anderen könnte ein elektronischer Lieferschein geliefert werden, „der in toto durch das Krankenhaus quittiert werden könnte“. Zum Dritten wäre eine Verifizierung mithilfe aggregierter Codes denkbar: Der Hersteller müsste hierfür eine Art Sammelcode für einen Karton oder eine Palette Arzneimittel bereitstellen, den die Klinikapotheke abscannen könnte, um alle Packungen zu verifizieren. |

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