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Parkinson Vereinigung kündigt DocMorris-Kooperation
Patienten ziehen Beratung in Vor-Ort-Apotheke vor: Kooperation mit der ABDA statt mit DocMorris
Die dPV hatte im Jahr 2009 mit DocMorris eine Vereinbarung geschlossen, nach der die Mitglieder der Selbsthilfeorganisation bei Rezepteinreichung Boni von der Versandapotheke erhielten. Die Wettbewerbszentrale hatte hiergegen wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelpreisrecht geklagt. In der ersten Instanz gab das Landgericht Düsseldorf der Klage statt. Doch die zweite Instanz entschied, den Fall dem EuGH vorzulegen – obwohl der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe 2012 festgestellt hatte, dass die deutsche Rx-Preisbindung auch für EU-ausländische Versandapotheken nicht gegen Gemeinschaftsrecht verstoße.
Der EuGH sah die Sache bekanntlich anders. Und so hätten sich die dPV-Mitglieder nun freuen können, ganz legal von Rx-Boni zu profitieren. Doch offenbar sind ihnen andere Apotheker-Qualitäten wichtiger: Am 13. Februar verkündete die ABDA in einer Pressemitteilung, dass die dPV nicht mehr mit DocMorris zusammenarbeite, sondern auf die Kompetenzen der Apotheke vor Ort setze. Die Rede ist von einer „längerfristig angelegten Partnerschaft zur Verbesserung der pharmazeutischen Betreuung der bundesweit 300.000 Parkinson-Patienten durch die 20.000 öffentlichen Apotheken“. Darauf hätten sich ABDA-Präsident Friedemann Schmidt und dPV-Geschäftsführer Friedrich-Wilhelm Mehrhoff geeinigt.
Die Kooperation besteht darin, dass Apotheker besser in Sachen Parkinson aus- und fortgebildet werden. „Neben der Zertifikatsfortbildung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe über ‚Beratung und Medikationsmanagement bei Parkinson-Patienten‘ sollen Fallbeispiele zu Parkinson in das Fortbildungscurriculum Medikationsanalyse aufgenommen werden. Zudem ist angedacht, besonderen Betreuungsbedarf von Parkinson-Patienten durch Befragungen zu identifizieren“, heißt es in der Mitteilung.
Zur Erklärung: Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe hatte schon Anfang 2015 eine Initiative für Parkinson-Patienten ins Leben gerufen und dabei auch eine Zusammenarbeit mit der Deutschen Parkinson Gesellschaft und der dPV vereinbart. Einige der Entwickler dieser Fortbildung waren gemeinsam mit der ABDA nun auch daran beteiligt, die bundesweite Kooperation mit der dPV zu beschließen. Dazu gehören auch zwei Apotheker aus Westfalen-Lippe, die sich auf Parkinson-Patienten spezialisiert haben: Olaf Rose und Dr. Sabrina Schröder.
dPV-Geschäftsführer Friedrich-Wilhelm Mehrhoff betont nun die Vorteile, die Vor-Ort-Apotheken gegenüber DocMorris und Co. haben. „Versandapotheken sind zwar telefonisch erreichbar, aber in der Betreuung der Parkinson-Patienten haben Apotheken vor Ort den klaren Vorteil, ganz nah dran, schnell verfügbar und persönlich ansprechbar zu sein.“
Auf Nachfrage, was dazu führte, auf die ABDA als Partner umzusteigen erklärte Mehrhoff der DAZ, dahinter stecke der an die dPV herangetragene Wunsch der Mitglieder, auf die Beratung der Apotheke vor Ort zu setzen. Daher habe man nach dem EuGH-Urteil entschieden, die Kooperation mit DocMorris zu kündigen. Den Mitgliedern stehe es unabhängig davon frei, wo sie künftig ihre Arzneimittel beziehen – ob bei DocMorris oder einer Apotheke vor Ort. |
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