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Gesundheitspolitik
SecurPharm startet in die heiße Phase
Zeitplan für Umsetzung steht / Welche Kosten kommen auf Apotheken und Industrie zu?
Die Beteiligten der Arzneimittel-Lieferkette laufen sich warm für securPharm. Am 9. Februar 2019 ist es so weit: Jedes verifizierungspflichtige Arzneimittel – im Grundsatz ist das jedes verschreibungspflichtige – muss ab diesem Tag in jeder Apotheke eines EU-Mitgliedstaates und der EWR-Staaten auf seine Echtheit überprüft werden, ehe es an den Patienten ausgegeben wird.
Sicher mit Seriennummer und Originalitätsverschluss
Dieser Check erfolgt anhand von zwei neuen Sicherheitsmerkmalen: einer individuellen Seriennummer in Form eines Data-Matrix-Codes und eines Originalitätsverschlusses, an dem man erkennt, ob eine Packung schon einmal geöffnet wurde. Damit das erste individuelle Erkennungsmerkmal in der Apotheke geprüft werden kann, muss diese Zugang zu einer Datenbank haben, in der die speziellen Seriennummern zum Abgleich hinterlegt sind. Diese Abfrage erfolgt in Deutschland über zwei Server, einem der Apotheker und einem der Industrie, zwischen denen die Daten anonymisiert ausgetauscht werden. Dies soll für einen besonderen Schutz der sensiblen Daten sorgen.
Damit der Anschluss an das Verifikationssystem funktioniert, muss die Apothekensoftware aufgefrischt werden. Dafür werden die Softwarehäuser sorgen. Zudem muss die Apotheke einen Scanner haben, der den Data-Matrix-Code lesen kann. Die meisten derzeit verwendeten Scanner werden das können. Natürlich ist auch eine stabile Internetverbindung nötig.
Außerdem muss sich die Apotheke für den Zugriff auf das securPharm, sprich auf den Apothekenserver, legitimieren können. Dies geschieht über das sogenannte N-Ident-Verfahren, das die Avoxa-Tochter Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) entwickelt hat.
Die neuen Abläufe sollen schon frühzeitig im Apothekenalltag erprobt werden – auch damit etwaige Probleme noch fristgemäß ausgeräumt werden können. Die ABDA hat ihren Mitgliedsorganisationen nun einen groben Zeitplan für das anstehende Rollout an die Hand gegeben: Am 1. April 2018 erfolgt die Freischaltung des NGDA-Portals zum N-Ident-Verfahren. Bis dahin werden die Softwarehäuser selbstständig auf die Apotheken zugegangen sein und diese über bevorstehende Änderungen und den Zeitplan informiert haben. Falls dies bis zum 15. April 2018 nicht geschehen ist, sollten sich die Apotheken an ihren jeweiligen Softwareanbieter wenden, rät die ABDA. Etwa ab dem 1. Mai 2018 wird die NGDA dann verstärkt kommunizieren, dass sich die Apotheken am N-Ident-Verfahren legitimieren können. Ab etwa 1. September 2018 werden die Apotheken von den Softwarehäusern ausgestattet. Zum 31. Dezember 2018 sollen dann alle Apotheken an das securPharm- System angeschlossen sein. Am 9. Februar 2019 startet der Pflichtbetrieb.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Apotheken müssen für die neue Verifizierung mit zusätzlichen Kosten rechnen – nicht zuletzt, weil man sich für die Zwei-Server-Lösung entschieden hat. Die ABDA geht davon aus, dass sie bei rund zehn Euro im Monat für die Servernutzung liegen werden, die aber erst ab Februar 2019 fällig werden. Für das Authentifizierungsverfahren N-Ident werden zudem bereits 2018 10 Euro im Jahr fällig. Daneben könnten noch Kosten bei den Softwarehäusern anfallen. Auf eine Anfrage der AZ bei verschiedenen Anbietern lagen bei Redaktionsschluss noch keine Antworten vor.
Industrie fürchtet Marktbereinigung
Für die Industrie sollen die Kosten für die Umstellung einer Produktionslinie laut Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V. (BAH) bei 100.000 bis 120.000 Euro liegen. Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BAH, rechnet daher damit, dass der eine oder andere Hersteller, der „nur relativ wenige verschreibungspflichtige Arzneimittel im Portfolio“ hat, sich „aus der Produktion genau dieser Arzneimittel zurückzieht“. |
1 Kommentar
Kosten
von Sven Larisch am 09.03.2018 um 7:44 Uhr
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