Wirtschaft

DAK lockt Versicherte aus der Apotheke

Patienten sollen Trinknahrung zukünftig von neuen Vertragspartnern beziehen

STUTTGART (jb) | Die DAK will Versicherte, die Trinknahrung verordnet bekommen, von den öffentlichen Apotheken weglotsen. In einem Schreiben empfiehlt die Ersatzkasse den Patienten „neue Vertragspartner“.

Versicherte der DAK haben in diesen Tagen ein Schreiben erhalten, in dem sie auf neue Vertragspartner bei der Versorgung mit Trinknahrung hingewiesen werden. Bei diesen könnten Patienten seit dem 1. April ihre Trinknahrung beziehen, heißt es. Die neuen Partner bieten, so schreibt die DAK, „besonderen Service“. Nämlich:

  • die Auswahl zwischen allen verfügbaren Produkten,
  • einen Probierkorb bei Neu­einstellung oder bei Bedarf,
  • bundesweite und schnelle Lieferung, wobei „schnell“ nicht genauer spezifiziert ist,
  • 24-Stunden-Beratung,
  • medizinische Beratung durch qualifiziertes Personal,
  • zudem müssen die Patienten nur die gesetzliche Zuzahlung bezahlen.
Foto: DAK-Gesundheit/Wigger
Neue „Vertragspartner“ empfiehlt die DAK ihren Patienten, die Trinknahrung benötigen. Apotheken werden als Bezugsquelle nur nebenbei erwähnt.

Weiter heißt es: Patienten finden diese neuen Partner im Internet unter www.dak.de/hilfsmittellotse unter dem Stichwort Trinknahrung – die übrigens nicht zu den Hilfsmitteln zählt, sondern zu den Lebensmitteln. Genau gesagt ist sie ein sogenanntes Diätetikum.

Zum Schluss findet sich in dem Schreiben der Hinweis, dass alternativ die Nahrungen auch über die Apotheke bezogen werden können. Denn die Abgabe sogenannter Elementardiäten, auch Trinknahrungen genannt, zulasten der Ersatzkassen ist im Arzneiversorgungsvertrag zwischen deren Spitzenverband (vdek) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) geregelt. Und der gilt nach wie vor – auch für die DAK. Ein Beitritt zu einer Liefervereinbarung ist demnach für Apotheken nicht notwendig.

Abrechnen kann die Apotheke hierfür den Apothekeneinkaufspreis plus 3 Prozent plus 6,38 Euro. Welchen Preis die DAK mit ihren neuen Partnern vereinbart hat, ist nicht bekannt. Dass die Kasse bei der Belieferung durch die Versorgungsunternehmen einen Preisvorteil hat, davon ist wohl auszugehen.

Apotheken werden im Hilfsmittellotsen nicht angezeigt

Interessant ist allerdings, dass beim DAK-Hilfsmittellotsen bei der Suche nach Anbietern von Trinknahrung im Umkreis keine Apotheken angezeigt werden, sondern lediglich die anderen Dienstleister.

Wirkliche Anreize für den Patienten, die Nahrung anderweitig zu beziehen, gibt es – außer womöglich die 24-Stunden-Beratung –derzeit nicht. Den „besonderen Service“ bieten Apotheken in der Regel auch. Da diese weiterhin Vertragspartner sind, kann die Kasse sie nicht außen vor lassen.

Laut Aussage des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg ist dieser Markt heiß umkämpft. Man selbst habe erst eine neue Vereinbarung mit der örtlichen AOK geschlossen, aber zu schlechteren Bedingungen als die vorherige, erklärte eine Sprecherin. |


Was läuft als Diätetikum?

Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten) sind im Sinne der Diätverordnung (§ 1 Abs. 4a Erster Abschnitt, Allgemeine Vorschriften) Erzeugnisse, die auf besondere Weise verarbeitet oder formuliert und für die ­diätetische Behandlung von Patienten bestimmt sind. Sie dienen der ausschließlichen oder teilweisen Ernährung von Patienten […], für deren diätetische Behandlung eine Modifizierung der normalen Ernährung, andere Lebensmittel für eine besondere Ernährung oder eine Kombination aus beiden nicht ausreichen. Bilanzierte Diäten werden unterteilt in

  • vollständige bilanzierte Diäten, die […] die einzige Nahrungsquelle […] darstellen können,
  • ergänzende bilanzierte Diäten, die sich nicht für die Verwendung als einzige Nahrungsquelle eignen.

In der ABDA-Datenbank sind verordnungsfähige Produkte in der Regel durch die Angabe „Lebensmittel (Diätetikum gemäß § 31 SGB V)“ besonders gekennzeichnet.

Quelle: DAP

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