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Apothekenverkauf: So gelingt der Übergang

POTSDAM (bj) | Ein stressfreier Abschied als Apothekeninhaber will mindestens fünf Jahre zuvor geplant sein. Denn um die Apotheke vor dem Verkauf in einen optimalen Zustand zu versetzen, ist Vorbereitungszeit notwendig. Und das „Aufhübschen der Braut“ betrifft auch immaterielle Werte.

„Es gibt ein Leben nach der Apotheke“, eröffnete Hansjörg Fabritz, Vizepräsident der Apothekerkammer Brandenburg, in Potsdam das Seminar „Strategische Ausrichtung für die Unternehmensnachfolge in einer Apotheke“. Experten aus dem Bankenwesen, der Standesorganisationen, von Behördenseite sowie aus Steuer- und Apothekenberatung erläuterten die wesentlichen Schritte vom „Aufhübschen der Braut“ bis zu den Zeitschienen für die Dokumentenaufbewahrung.

In einem Punkt waren sich alle Referenten einig: Eine erfolgreiche Apothekenabgabe benötigt mindestens fünf Jahre Vorlauf. Dazu gehört es, die Apotheke noch attraktiver für die Augen des Käufers zu gestalten und damit den Firmenwert zu optimieren.

Foto: Robert Kneschke – stock.adobe.com
Eigene Brille ab-, die des Käufers aufsetzen Für eine möglichst neutrale Betrachtung der zu verkaufenden Apotheke ist dies unerlässlich. Dies war nur einer der vielen Tipps, die es bei einem Seminar zur Unternehmensnachfolge gab.

Mit guter Lieferfähigkeit punkten

„Ein Auto verkaufen Sie ja auch im topgepflegten Zustand“, verdeutlichte André Bertram von der Noweda-Apothekergenossenschaft. Für den Großhandelsexperten steht beim Image der Apotheke die Warenverfügbarkeit weit oben. „Ein gutes Warenlager hat eine Defektquote von maximal 5 Prozent. Aber viele Apotheken sind sich dieser Kennzahl nicht bewusst“, mahnte Bertram. Dabei hätten Studien gezeigt, dass die Lieferfähigkeit einer Apotheke ­einen hohen Stellenwert im Meinungsbild der Bevölkerung habe. Und die schönsten Marketing­maßnahmen verpufften, wenn der Kunde durch eine schlechte Artikelverfügbarkeit enttäuscht sei.

Außerdem lasse sich der Umsatz durch eine aktive Preisgestaltung im OTC-Segment optimieren. Rezeptfreie und freiverkäufliche Produkte, deren Preisniveau den Kunden unbekannt sei, sollten Inhaber nicht zu tief bepreisen. Dadurch lässt sich nach Berechnung des Noweda-Experten der OTC-Ertrag um etwa drei Prozent steigern.

Das Team glänzen lassen

Wesentlich zeitaufwendiger ist es, die Performance des Apothekenteams zu verbessern. „Ihr Team ist der wertvollste Schatz“, betonte Verena Kadel von der Noweda-Apothekenberatung. Wie nun die Schatztruhe füllen? Zu den Schlüsselfaktoren gehöre es, die Mitarbeiter anhand ihrer Kompetenzen mit einzubeziehen und dabei auch den ruhigeren Teammitgliedern eine Chance zur Profilierung zu geben. Klare Zuständigkeiten und ein gepflegtes QM-Handbuch runden das Bild ab. Dabei hat der Inhaber eine wichtige Vorbildfunktion, indem er dafür sorgt, dass die Arbeitsprozesse auch gelebt werden.

Insbesondere im Jahr vor der geplanten Übernahme solle der Inhaber offen mit seinen Mitarbeitern über die Zukunft sprechen, um Ängsten und Gerüchten vorzubauen. Der neue Inhaber hat das Personal mindestens ein Jahr nach der Übernahme weiterzubeschäf­tigen. Möchte ein Teammitglied nicht unter einem neuen Chef arbeiten, empfiehlt es sich, mit einem Rechtsbeistand Kontakt aufzunehmen, riet Thomas Baumgart, Geschäftsführer des Landesapothekerverbands Brandenburg.

Was ist meine Apotheke wert?

Bevor der Inhaber seine Apotheke zum Kauf anbietet, muss er ihren Wert kennen. Wie man diesen anhand der sogenannten Ertragswertmethode ermittelt, erläuterte Konstanze Herath von der Treuhand Hannover Steuerberatungsgesellschaft. Grundsätzlich setze sich der Gesamtwert aus dem Zeitwert des Warenlagers, der Apothekeneinrichtung sowie dem Firmenwert zusammen, der eine Kennzahl für die künftigen Gewinnchancen darstellt. Bei der Bewertung von Zukunftsprognosen spiele auch die aktuelle Umsatzstruktur eine Rolle: So werden Sonderumsätze wie etwa aus der Zytostatikaherstellung oder Heimbelieferung mit einem ge­ringeren Faktor bewertet, weil die zugrunde liegenden Verträge kurzfristig kündbar seien. Auch ein hoher ­Anteil an Hochpreis­umsatz gilt als riskant und wird prognostisch dementsprechend eingestuft.

Jeder Apothekeninhaber solle sich gründlich überlegen, ob er die ­Immobilie mitveräußern oder ­lieber vermieten wolle, erläuterte Herath. Denn der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn bleibe in beiden Fällen gleich, weil der Grundstückswert beim Verkauf in das Privatvermögen überführt werde. „Bedenkt man zudem die regelmäßigen Mieteinnahmen, spricht einiges dafür, die Immobilie für sich arbeiten zu lassen“, sagte die Steuerberaterin.

Die Brille des Käufers aufsetzen

Vor dem Verkauf lohnt es sich, zwischendurch die Brille des Käufers aufzusetzen, erklärte Göran Wurbs, der bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Existenzgründer berät. So spielen für die Wertschätzung des Käufers auch die Verkehrsanbindung und die Parkmöglichkeiten eine wichtige Rolle. „Während Patienten für einen Facharztbesuch durchaus weite Strecken in Kauf nehmen, wäre ihnen bei einer Apotheke ein Drive-in am liebsten“, überspitzte der Bankberater.

Es sei ratsam, von Anfang an mit einem realistischen Kaufpreis ins Rennen zu gehen. Wählt ein Verkäufer einen zu hohen Betrag und senkt diesen nach und nach, spricht sich das herum, warnte Wurbs.

Unverzichtbar: der Internetauftritt

Unverzichtbar sei auch ein aktueller Internetauftritt der Apotheke, aus dem das Leistungsspektrum und die aktuellen Kontaktdaten hervorgehen. „Heutzutage schlägt kaum mehr ein potenzieller Käufer das Telefonbuch auf“, betonte Wurbs.

Doch wie nun einen geeigneten Käufer finden? „Der beste Fall sind eigene Mitarbeiter“, betonte Jens Rümmler von der Treuhand Hannover Steuerberatungsgesellschaft. Doch diese Möglichkeit ist nicht immer gegeben. Eine Alternative zu Zeitungsinseraten sind diskrete Apothekenbörsen, wie sie beispielsweise von der Treuhand Hannover Steuerberatungsgesellschaft, der Deutschen Apotheker- und Ärztebank oder auch von den Standesvertretungen angeboten werden.

Frühzeitig Kontakt zu den Behörden aufnehmen

Wenn sich Käufer und Verkäufer gefunden und geeinigt haben, ist rechtzeitig der Kontakt zu den Behörden zu suchen, betonte Wenke Heidler vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit. Gibt der Inhaber seine Apotheke ab, muss er auf seine Betriebserlaubnis verzichten und der Käufer muss eine neue beantragen. Wird nur eine Filiale abgegeben, ist lediglich eine Änderung der Betriebserlaubnis erforderlich.

Da die Erlaubnis an die Räumlichkeiten gebunden ist, muss der Startzeitpunkt mit dem des Miet- beziehungsweise Kaufvertrags übereinstimmen. „Ohne Räume keine Betriebserlaubnis“, fasste Heidler zusammen. Ebenso muss der Inhaberwechsel bei der Bundesopiumstelle sowie bei der zuständigen Landesapothekerkammer gemeldet werden.

Bei der Abgabe ist der Verkäufer in der Pflicht, die Aufbewahrungsfristen der Dokumente zu gewährleisten. So müssen Unterlagen zu Blutzubereitungen 30 Jahre, zu cancerogenen, mutagenen und reproduktionstoxischen Substanzen 40 Jahre vorgehalten werden. Besteht die Apotheke unter einem neuen Inhaber weiter, ist es am besten, dem Nachfolger die Dokumente anzuvertrauen, ergänzte Kathrin Fuchs, Geschäftsführerin der Landesapothekerkammer Brandenburg. Dies muss im Kaufvertrag definiert werden. Besteht ein Kundenverzeichnis, empfiehlt es sich, von den Patienten eine Datenschutzeinwilligung einzu­holen. Im Falle einer kompletten Schließung muss der Inhaber die Dokumente allerdings mit nach Hause nehmen.

Das Seminar zeigte, wie wichtig eine gute Vorbereitung für eine erfolgreiche Apothekenübergabe ist. Die Treuhand Hannover Steuerberatungsgesellschaft bietet zusammen mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank sowie anderen Experten mehrmals im Jahr Informationsveranstaltungen für Inhaber an, die sich in naher Zukunft von ihrer Apotheke trennen wollen. Aber auch für die andere Seite – die der Existenzgründer – ist mit Fortbildungen gesorgt. Denn ge­rade in politisch bewegten Zeiten ist der Apothekennachwuchs wichtiger denn je. |

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