Recht

Aktuelle Urteile

„Nicht zugelassene“ Arzneimittel allenfalls bei „naher Lebensgefahr“

| Das Bundesverfassungs­gericht hat entschieden, dass ein „unmittelbarer Anspruch auf Krankenversorgung“ (hier in der gesetzlichen Krankenversicherung) nur besteht, wenn bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung ein nach dem Leistungskatalog der Krankenkasse zugelassenes Medikament voraussichtlich nicht helfen würde, eine andere Behandlungsmethode aber „Aussicht auf Besserung verspricht“. Die „notwendige Gefährdungslage“ liegt allerdings erst in einer notstandsähnlichen Situation vor. Anknüpfungspunkt eines derartigen verfassungsrechtlich gebotenen Anspruchs ist deswegen allein „das Vorliegen einer durch nahe Lebensgefahr gekennzeichneten individuellen Notlage“. (Diese Bedingung wurde im Fall einer an einer Autoimmunkrankheit mit Zungenschwellung leidenden gesetzlich Krankenversicherten als nicht erfüllt angesehen.)

(BVfG, 1 BvR 452/17)

Sinnlose Sondenernährung bringt Schmerzensgeld – für den Sohn!

| Das Oberlandesgericht München hat dem Sohn eines dementen und unter Betreuung stehenden Vaters einen Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 100.000 Euro zugesprochen. Auslöser dafür war eine jahrelange Sondenernährung, die nicht mehr indiziert war, sondern – so der Sohn des inzwischen verstorbenen Vaters als Begründung für seine Klage – „ausschließlich zu einer sinn­losen Verlängerung des krankheitsbedingten Leidens seines Vaters ohne Aussicht auf Besserung des gesundheitlichen Zustands geführt“ habe. Der Patient habe nur noch verkrampft im Pflegebett gelegen, schwer gelitten und am Leben nicht mehr teilgenommen. Die künstliche Ernährung habe in diesem Zeitraum einen rechtswidrigen körperlichen Eingriff und damit einen Behandlungsfehler dargestellt, ferner eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts seines Vaters. Das Gericht sah den Anspruch des Vaters auf Schmerzensgeld als „uneingeschränkt vererblich“ an. Die Klinik musste es an den Sohn zahlen.

(OLG München, 1 U 454/17)

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