Gesundheitspolitik

Abschläge nicht erzielbar

Zyto-Apotheker kommen zum Krisentreffen in Frankfurt

BERLIN (ks) | Die Umsetzung der neuen Anlage 3 der Hilfstaxe bereitet den Zyto-Apotheken massive Probleme. Der Verband Zytostatika herstellender Apothekerinnen und Apotheker (VZA) hatte daher für den 13. Juni zu einer außerordentlichen und branchenoffenen Mitgliederversammlung nach Frankfurt ge­laden. Dabei wurde deutlich: Die Apotheker wollen dem GKV-Spitzenverband mit eigenen Zahlen entgegentreten.

Im Januar hatte die Schiedsstelle die Abrechnungspreise für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie neu festgelegt – in Form neuer Rabattsätze und rückwirkend zum 1. November 2017. Abschläge sollen die Apotheken auch auf patentgeschützte Arzneimittel gewähren. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der VZA sehen hierdurch die flächendeckende Versorgung aufs Spiel gesetzt. Zyto-Apotheken könnten nicht mehr auskömmlich arbeiten, das Nachsehen hätten am Ende die Patienten.

Der DAV schlug mit Unterstützung des VZA den Rechtsweg gegen den Schiedsspruch ein – per Eilantrag und Klage. Eine Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg steht bislang aus. Vergangenen Freitag fand ein nicht öffentlicher Erörterungs­termin statt.

Zwei Tage zuvor waren rund 100 Zyto-Apotheker zum Krisentreffen gekommen. „Wir leisten eine hervorragende pharmazeutische Arbeit zum Wohle der Patienten, ortsnah und zeitnah. Dies wird von den Krankenkassen immer weniger anerkannt, geschweige denn wertgeschätzt“, sagte VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim zur Eröffnung des Treffens. Er verwies darauf, dass der GKV-Spitzenverband weder dem DAV noch der Schiedsstelle Einblick in Art und Umfang der von ihm angestellten Ermittlung der Substanzpreise gewährt habe. Dennoch habe er dies zur Grundlage seiner Forderungen gemacht und sich damit weitgehend durchgesetzt. Peterseim: „Dies steht in diametralem Widerspruch zu der immer wieder von den Kassen erhobenen Forderung nach Transparenz.“ Nun kümmern sich DAV und VZA mit jeweils eigenen Erhebungen um valide Daten zu den Preisen. Da der VZA davon ausgeht, dass sich die im Schiedsspruch angenommenen Abschläge als vielfach nicht erzielbar erweisen werden, seien mindestens Wirkstoffkündigungen durch den DAV unerlässlich. Dies gilt aus VZA-Sicht aber auch für die gesamte Anlage 3 der Hilfstaxe. |

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