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- AZ 25/2018
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Wirtschaft
NNF: Mehr als 290 Euro
Höchste Pauschale seit Einführung 2013
Der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands (DAV) hat in seiner Sitzung die Höhe der Notdienstpauschale für das 1. Quartal 2018 festgesetzt. Demnach erhalten die Apotheken eine Pauschale von 291,78 Euro für jeden im ersten Quartal 2018 geleisteten Vollnotdienst. So hoch lag die Pauschale seit ihrer Einführung im Jahr 2013 noch nie. Das sind 11,66 Euro mehr als im vorherigen Quartal mit 280,12 Euro. Im Vergleichsquartal des Vorjahres lag die Pauschale bei 286,51 Euro. Vertreter des NNF erklären den jüngsten Anstieg damit, dass die Packungsabgabemengen der für die Berechnung der Pauschale relevanten Arzneimittel im Vergleich zum Vorquartal um 1,41 Prozent „erwartungsgemäß, aber doch überproportional“ gestiegen sind. Zudem gab es im 1. Abrechnungsquartal zwei Notdiensttage weniger als im Vorquartal. Bei der Berechnung der Notdienstpauschale für das 1. Quartal 2018 hat der NNF 100.553 Vollnotdienste berücksichtigt, die durch 19.603 Apotheken erbracht wurden. Die Auszahlungsbescheide werden den Apotheken zum Wochenwechsel zugestellt. Die Auszahlung des pauschalen Zuschusses werde somit zeitgerecht zum Monatsende erfolgen.
Ursprünglich hatte der Gesetzgeber den Pharmazeuten 120 Millionen Euro pro Jahr versprochen. DAV-Chef Fritz Becker fordert daher, die für den NNF vorgesehene Pauschale von 16 Cent auf 20 Cent pro Packung zu erhöhen. |
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