Gesundheitspolitik

Cannabisarzt im Visier des Staatsanwalts

Vorwurf der Verordnung „ohne ärztliche Begründetheit“

TRAUNSTEIN (cha) | Der Münchener Privatarzt Rolf Müller bietet ein breites Spektrum an naturheilkundlichen Therapien an, doch eine scheint besonders gefragt zu sein und hat ihn nun ins Visier der Staatsanwaltschaft gebracht: die Cannabistherapie.

Seit über einem Jahr ist die Verordnung von Cannabis als Medikament erlaubt. Doch offenbar werden längst nicht alle Wünsche nach entsprechenden Rezepten erfüllt, denn sonst hätte der Münchener Privatarzt Rolf Müller nicht einen solchen Zulauf: Aus ganz Deutschland kommen die Patienten zu ihm, ist auf seiner Homepage zu lesen.

Müller betont, dass er sich an die rechtlichen Regelungen halte und Cannabis nur verschreiben dürfe, wenn andere Medikamente nicht geholfen hätten. Um sich abzusichern, lässt er sich von seinen Patienten die Krankenakten vor­legen. Die Kosten für die Verordnung habe er, so Müller auf seiner Website, „so gering wie möglich angesetzt“: 150 Euro für eine Erst­anamnese und 60 Euro für ein Folgerezept.

Dieses Geschäftsmodell ist offenbar so erfolgreich, dass mittlerweile gegen Müller ermittelt wird: Seit März 2018 führt die Staatsanwaltschaft München I ein Ermittlungsverfahren „wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen unerlaubten Verschreibens von Betäubungs­mitteln“. Der Beschuldigte habe in einer Vielzahl von Fällen medizinisches Cannabis „ohne ärztliche Begründetheit“ an Patienten verschrieben, so Oberstaatsanwältin Anne Leiding gegenüber der AZ. Müller habe an einem Tag im Stadtgebiet München 85 Patienten, an einem anderen Tag mindestens 80 Patienten unerlaubt medizinisches Cannabis verordnet mit der Absicht, „sich hierdurch eine Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen“.

Müller: 80 bis 85 Verschreibungen pro Tag unrealistisch

Bei einer Durchsuchung von Arztpraxis und Wohnung des Beschuldigten im Mai 2018 wurden laut Staatsanwaltschaft u. a. geringe Mengen Marihuana sichergestellt, außerdem umfangreiche Patientenakten. Die Ermittlungen dauern an, derzeit werden weitere Zeugenvernehmungen durchgeführt.

Rolf Müller sieht dies erwartungsgemäß ganz anders und bezieht „aufgrund zahlreicher Presseanfragen und Gerüchten“ auf seiner Website Stellung zu den Vorkommnissen. Die Vorwürfe von 80 bis 85 Verschreibungen an einem Tag seien völlig unrealistisch; dass dies schlichtweg frei erfunden sei, werde sich im Laufe des Verfahrens herausstellen. Er sei von einem ehemaligen Mitarbeiter an­gezeigt worden, dieser habe ihn „unter Drohung mit einer Anklage“ zur Zahlung von nicht vereinbarten Leistungen erpressen wollen.

Zugleich versichert Müller, dass seine Patienten weiterhin auf ihn zählen können: „Die weitere Betreuung der Patienten wird durch angestellte Ärzte erfolgen, falls Herr Müller im Laufe des Verfahrens die Approbation entzogen wird.“ Das scheint bislang allerdings nicht der Fall zu sein. Zwar wollte die Regierung von Oberba­yern auf Nachfrage der AZ „zu der von Ihnen konkret angesprochenen Person“ keine Angaben machen. Ganz allgemein äußerte sie aber: „Ohne ein gesichert nachgewiesenes beziehungsweise rechtskräftig bewiesenes Fehlverhalten eines Arztes, aus welchem sich die Unwürdigkeit und/oder Unzuverlässigkeit zur Berufsausübung ergibt, ist das Ruhen der Approbation somit grundsätzlich nicht verhältnismäßig.“ Damit dürfte ein Approbationsentzug nur dann infrage kommen, wenn Müller tatsächlich rechtskräftig verurteilt werden sollte. |

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