Gesundheitspolitik

Für gemeinsame Bewertung

HTA-Pläne der EU im Gesundheitsausschuss

BERLIN (ks) | Die EU-Kommission plant eine gemeinsame Nutzenbewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten (HTA). Doch ihr im Januar vorgelegter Vorschlag erntete massive Kritik, da er zu weit in die nationalen Gesundheitssysteme eingreife. Nun will der Gesundheitsausschuss des EU-Parlaments für Klarstellungen zu den Rechten der Mitgliedstaaten sorgen.

Für gemeinsame Bewertung

Grundsätzlich unterstützt der Ausschuss das Vorhaben – doch er will nachbessern. Der deutsche EU-Parlamentarier Peter Liese (CDU) erklärte, dass Experten aus den Mitgliedstaaten gemeinsam bewerten sollen, ob und welchen Zusatznutzen ein Medikament im Vergleich zur Standardtherapie hat. Diese Bewertung diene dann als Grundlage für die Erstattungsregelungen in den Mitgliedstaaten. Derzeit müssen Hersteller in den Mitgliedstaaten einzeln den Zusatznutzen ihrer neuen Arzneimittel nachweisen. „Dies ist aus meiner Sicht unnötige Doppelarbeit“, so Liese. Er betonte zudem: „Wir müssen streng darauf achten, dass die Kompetenzen der Mitgliedstaaten beachtet werden. Für die Frage, ob ein Medikament erstattet wird, ist nicht Europa, sondern das nationale Gesundheitswesen zuständig.“ Die Plenarabstimmung findet im Oktober statt. Dann starten Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten. |

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