Gesundheitspolitik

Weg frei für HIV-Selbsttests

Bundesrat gibt zudem grünes Licht für Ibu+Coffein-OTC

BERLIN (ks) | HIV-Selbsttests werden in Kürze für jedermann zu haben sein. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag einer Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) zugestimmt, die bislang eine Ab­gabebeschränkung für In-vitro-Diagnostika vorsieht. Künftig gibt es eine Anlage für Ausnahmen – und die erste dieser Ausnahmen ist der Selbsttest zum Nachweis einer HIV-Infektion.

Derzeit beschränkt die MPAV die Abgabe von In-vitro-Diagnostika, die für den Nachweis eines Krankheitserregers oder einer Infektion nach dem Infektionsschutzgesetz bestimmt sind, auf Fachkreise – etwa Ärzte, ambulante und stationäre Einrichtungen des Gesundheitswesens. Doch in den letzten Jahren hat sich die Qualität und Handhabbarkeit dieser Diagnostika zur Eigenanwendung weiterentwickelt – auch bei HIV-Tests. Sie sollen daher nun für Laien zugänglich werden. Die ABDA hatte die Pläne des Verordnungsgebers kritisiert, weil sie die Abgabe nicht auf Apotheken beschränken. Vielmehr werden die Tests nun auch in anderen Geschäften erhältlich sein. Die Apotheker drangen mit ihren Argumenten allerdings nicht durch – auch der Bundesrat hatte keine Einwände gegen die Vorlage aus dem Bundesgesundheitsministerium. Inkrafttreten wird die Änderung einen Tag nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger.

Ebenfalls zugestimmt haben die Länder der Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel. Unter anderem wird die Wirkstoffkombi aus Ibuprofen (in max. Einzeldosis bis 400 mg) und Coffein (in max. Einzeldosis bis 100 mg) aus der Verschreibungspflicht entlassen. Bislang gab es in Deutschland ein solches Präparat nicht auf dem Markt – mit dem OTC-Status wird sich das ändern. Dagegen wird Doxylamin zur Behandlung von Schlafstörungen bei Kindern bis 18 Jahre erstmals rezeptpflichtig. Insgesamt werden 28 Positionen neu in die Anlage 1 der AMVV eingefügt.

Überdies werden einige registrierte traditionelle pflanzliche Fertigarzneimittel aus der Apothekenpflicht entlassen werden. Entsprechende Präparate – so es sie überhaupt gibt – sind also künftig freiverkäuflich. Dabei handelt es sich um Birkenblätter, Goldrutenkraut/Echtes Goldrutenkraut und Orthosiphonblätter sowie ihre jeweiligen Zubereitungen. |

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