Gesundheitspolitik

Kassennachschau: Vorsicht vor Betrügern

Falsche Finanzbeamte entschwinden mit Bargeld

TRAUNSTEIN (cha) | Seit 1. Januar 2018 dürfen Finanzämter in Betrieben eine unangekündigte Kassennachschau durchführen. Die Treuhand Hannover GmbH Steuerberatungsgesellschaft warnt nun vor Betrügern, die sich als Finanzbeamte ausgeben und das in der Kasse enthaltene Bargeld beschlagnahmen.

Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sollen Steuerausfälle in Milliardenhöhe durch manipulierte Kassensysteme vermieden werden. Das bereits im Jahr 2016 beschlossene Gesetz sieht die schrittweise Einführung verschiedener Kontrollmaßnahmen vor; so ist seit dem 1. Januar 2018 eine unangekündigte Kassennachschau durch Finanzbeamte möglich. Der Prüfer hat dabei ein Zugriffsrecht auf alle Daten in Verbindung mit der Kassenführung; wenn gefordert, ist auch ein sogenannter „Kassensturz“ vorzunehmen.

Nun macht die Treuhand Hannover darauf aufmerksam, dass sich in einigen Bundesländern Betrüger als Mitarbeiter der Finanzverwaltung ausgaben und unter dem Vorwand einer Kassennachschau Bargeld „ergaunerten“.

Sie gingen dabei folgendermaßen vor: Den Steuerpflichtigen stellten sie sich in deren Geschäftsräumen als Mitarbeiter der Finanzverwaltung vor und wiesen sich mit gefälschten Dienstausweisen aus. In einigen Fällen legten sie auch eine ebenfalls gefälschte Prüfungs­anordnung vor. Nach einem durchgeführten Kassensturz erklärten sie das vorhandene Bargeld für beschlagnahmt und nahmen es mit. Selbstverständlich kam es nie bei der Finanzverwaltung an.

Im Zweifelsfall beim Finanzamt oder der Polizei anrufen

Zwar handle es sich aktuell nur um Einzelfälle, trotzdem rät die Treuhand Hannover den Apothekern, genau hinzusehen, wenn bei ihnen eine Kassennachschau durchgeführt werden soll.

Diese läuft normalerweise folgendermaßen ab: Der Prüfer stellt sich vor und weist sich mit seinem Dienstausweis aus (Ausweispflicht!). Auch muss er einen Vordruck „Durchführung einer Kassen-Nachschau (§ 146b Abgabenanordnung – AO)“ vorlegen können.

Quelle: Niedersächsische Steuerverwaltung

Doch wie kann man auf Nummer sicher gehen? Die Treuhand Hannover empfiehlt, sich den Dienstausweis genau anzusehen (siehe oben ein Muster aus Niedersachsen, in anderen Bundesländern kann das Aussehen des Dienstausweises variieren).

Sicherheit schafft darüber hinaus ein Anruf beim zuständigen Finanzamt zur Verifizierung des Prüfers. Dabei sollte allerdings nicht die Telefonnummer auf der (gefälschten!) Prüfungsanordnung verwendet werden, sondern die selbst herausgesuchte Nummer aus dem Telefonbuch bzw. dem Internet. Auch der Steuerberater kann ggf. um Mithilfe gebeten werden.

Für den Fall, dass aufgrund der Uhrzeit das Finanzamt nicht zu erreichen ist, verweist die Treuhand Hannover auf die Möglichkeit, die Polizei zur Verifizierung heranzuziehen.

Hat die Finanzverwaltung die Echtheit des Prüfers bestätigt, kann die Kassennachschau beginnen. Wichtig ist: Die Finanzbeamten haben klare Anweisungen, weder Bargeld in die Hand zu nehmen noch den Kassensturz selbst durchzuführen oder Bargeld zu beschlagnahmen. Sollte der Prüfer davon abweichen, empfiehlt die Treuhand, sofort die Polizei zu benachrichtigen. |

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