Gesundheitspolitik

Versorgungsengpass bei Grippeimpfstoff

STUTTGART (cel) | Angesichts der Versorgungsengpässe beim Grippe­impfstoff sollen Importe sowie der Austausch unter Apothekern und Ärzten erlaubt werden.

Grippeimpfstoffe werden in vielen Teilen Deutschlands knapp – das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur. „Alles, was jetzt kommt, wird nicht mehr geimpft“, sagte etwa der Geschäftsführer der Apothekerkammer des Saarlandes, Carsten Wohlfeil. „Bei allen Lieferanten ist momentan nichts zu holen“, erklärte Stefan Fink, Vorsitzender des Thüringer Apothekerverbandes. Und auch in anderen Bundesländern wie Sachsen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen gibt es in einigen Regionen Lieferverzögerungen oder Engpässe.

Apotheker und Ärzte sollen sich untereinander versorgen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will hier für Abhilfe sorgen. In einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte er: „Jeder der will, muss sich gegen Grippe impfen lassen können.“ Und weiter: „Ich freue mich über die hohe Nachfrage nach Grippeimpfungen.“ Ist sie unerwartet etwa zu hoch – für die produzierte Grippeimpfstoffmenge? Davon geht der Bundesgesundheitsminister nicht aus: „Wir gehen davon aus, dass es genug Impfstoff in Deutschland gibt, um diesen Bedarf zu decken.“ Bezüglich der gemeldeten Engpässe äußerte er: „Darauf reagieren wir.“

Das Bundesgesundheitsministe­rium (BMG) plant laut Spahn zwei Maßnahmen: Erstens soll erlaubt werden, dass Apotheker und Ärzte sich untereinander mit Impfstoffen versorgen. Die Bundesländer sollen das bei regionalem Bedarf zulassen. Darüber hinaus sollen Apotheken auch Grippeimpfstoffe aus Ländern der Europäischen Union importieren.

Um diese Maßnahmen zu ermög­lichen, muss das BMG im Bundesanzeiger offiziell einen Versorgungsengpass mit Grippeimpfstoffen bekannt geben. Dieses Vorgehen ermöglicht § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes. Darin steht: „Im Falle eines Versorgungsmangels oder einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit im Sinne des Satzes 1 können die zuständigen Behörden im Einzelfall auch ein befristetes Abweichen von Erlaubnis- oder Genehmigungserfordernissen oder von anderen Verboten nach diesem Gesetz gestatten.“ Im erwähnten Satz 1 werden die übertragbaren Krankheiten näher festgelegt: „... deren Ausbreitung eine sofortige und das übliche Maß erheblich überschreitende Bereitstellung von spezifischen Arzneimitteln erforderlich macht ...“

Paul-Ehrlich-Institut: Problem ist Ungleichverteilung

Aber wie ist es um die derzeitige Versorgungslage tatsächlich bestellt? Nach Einschätzung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) ist noch Grippeimpfstoff in Deutschland vorrätig, jedoch: „Es ist nach wie vor ein Problem der Ungleichverteilung“, erklärt Dr. Susanne Stöcker, Sprecherin des PEI, im Gespräch mit DAZ.online. Stöcker begrüßt aus diesem Grunde das Vorhaben des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn. Sie hält vor allem die Möglichkeit des Austausches zwischen Ärzten und Apothekern innerhalb Deutschlands für eine „ganz wichtige Regelung“.

Gegenseitig aushelfen ist einfacher als importieren

Es sei einfacher, sich regional mit Grippeimpfstoffen auszuhelfen, als die Vakzine aus dem EU-Ausland zu importieren. Denn bei Importen komme unweigerlich die Logistik mit ins Spiel. Dass Grippeimpfstoffe aus dem EU-Ausland importiert und hier in Verkehr gebracht werden dürfen, dafür müsse erst noch ein deutsches Etikett auf und eine deutsche Gebrauchsinformation in die Packung, erklärt die PEI-Expertin.

In früheren Gesprächen mit dem PEI erklärte die Behörde außerdem, dass vor EU-Importen zunächst auch „klar sein muss, dass der Impfstoff in dem Land, aus dem wir ihn bekommen würden, nicht mehr gebraucht wird“. Welche EU-Länder hierfür infrage kommen beziehungsweise wie die Grippeimpfstoffverfügbarkeit aktuell in anderen europäischen Ländern aussieht, sei der Behörde nicht bekannt. Das gelte es nun ebenfalls erstmals abzuklären.

Bei Redaktionsschluss der AZ war die von Spahn angekündigte offizielle Bekanntmachung eines Versorgungsengpasses noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht. Laut Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums sollte dies jedoch noch im Laufe des vergangenen Freitags erfolgen. |

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