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Gesundheitspolitik
„Kein weiterer Bedarf“
Bundesregierung: Stationsapotheker sind Ländersache
Am 13. Dezember steht die erste Beratung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes auf der Tagesordnung des Bundestages. Der Bundesrat hatte bereits Ende November zum Kabinettsentwurf Stellung genommen. Unter anderem hat er gebeten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob der Einsatz von Stationsapothekern als Qualitätskriterium zur Stärkung der Patientensicherheit im Rahmen der Arzneimitteltherapie verankert werden könnte. Zudem bat er, eine mögliche Refinanzierung als Teil der Krankenhausleistung im SGB V zu prüfen. Damit griff die Länderkammer zwei Prüfbitten des niedersächsischen Landtags auf, der erst kürzlich die Einführung von Stationsapothekern beschlossen hat.
Die Regierung erklärt nun in ihrer Gegenäußerung, dass der Einsatz von Stationsapothekern bereits nach geltendem Recht möglich sei und auch zunehmend in Kliniken praktiziert werde. Der Gemeinsame Bundesausschuss sei gesetzlich beauftragt, grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement zu bestimmen sowie wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit – und damit auch zur Arzneimitteltherapiesicherheit – festzulegen. Die Regierung räumt ein: „Der gezielte Einsatz von Apothekerinnen und Apothekern kann dabei ein wichtiger Baustein im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in stationären Einrichtungen sein.“ Aber dazu muss sie aus ihrer Sicht nicht tätig werden. Überdies könnten die Länder entsprechende Regelungen treffen, die regionalen Besonderheiten, Strukturen und Versorgungsangeboten Rechnung tragen können. Daher bestehe kein weiterer Bedarf an spezifischen bundesgesetzlichen Regelungen. |
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