60 Jahre Niederlassungsfreiheit

Seit 60 Jahren gilt für Apotheker in Deutschland die Niederlassungsfreiheit

Karl-Heinz Röber (1915 – 1999) gab den entscheidenden Anstoß dafür, dass sich Apotheker in Deutschland frei niederlassen dürfen. Als Flüchtling aus der DDR kam der Apotheker in den 1950er-Jahren nach Traunreut in Oberbayern und plante, sich selbstständig zu machen. Doch die Apothekenbetriebserlaubnis bekam er nicht. Es gebe genug Apotheken in der Umgebung, ließ ihn die oberbayerische Regierung wissen. Röber klagte und bekam 1958 vor dem Bundesverfassungsgericht Recht: Artikel 12 des Grundgesetzes garantiere jedem Bürger die Berufsfreiheit. Der Staat dürfe dabei die Hürden durch Zulassungsvoraussetzungen nicht zu hoch setzen. Das „Apotheker-Urteil“ ging in die Geschichte ein. Im Schwerpunkt blicken wir zurück.

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