Anzeige
Anzeige
Weg frei für Kava-Kava-Comeback
BfArM überarbeitet Zulassungen - Hersteller können Produkte unter Auflagen auf den Markt bringen
BERLIN (jz) | Der Weg für Kava-Kava-haltige Arzneimittel ist wieder frei: Nachdem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ihre Zulassungen im Rahmen eines Stufenplanverfahrens überarbeitet hat, können die Zulassungsinhaber entsprechende Produkte – unter gewissen Voraussetzungen – wieder einführen. Über die neuen Vorgaben hat die Behörde die betroffenen Hersteller per Bescheid informiert. Neben neuen Fach- und Gebrauchsinformationen ist künftig Schulungsmaterial für Patienten vorzuhalten.
02.09.2015, 22:00 Uhr
config_id: user_is_logged_out_and_article_is_DAZ_reg
Jetzt einloggen und weiterlesen!
Sie haben noch keinen DAViD-Login?
Hier registrieren und diesen Artikel lesen.
(Bitte beachten Sie, die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Bitte registrieren Sie sich einmal neu.)
oder
Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.
(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen, die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Bitte registrieren Sie sich einmal neu. Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein.)
Anzeige
Error loading data. undefined
Anzeige
Anzeige
Weg frei für Kava-Kava-Comeback
BERLIN (jz) | Der Weg für Kava-Kava-haltige Arzneimittel ist wieder frei: Nachdem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ihre Zulassungen im Rahmen eines Stufenplanverfahrens überarbeitet hat, können die Zulassungsinhaber entsprechende Produkte – unter gewissen Voraussetzungen – wieder einführen. Über die neuen Vorgaben hat die Behörde die betroffenen Hersteller per Bescheid informiert. Neben neuen Fach- und Gebrauchsinformationen ist künftig Schulungsmaterial für Patienten vorzuhalten.
Anzeige
Deutscher Apotheker Verlag Logo
Service
Rechtliches
Jetzt auch als App für iOS und Android
© 2025 Deutsche Apotheker Zeitung