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Juristen attestieren G-BA Reformbedarf

BMG veröffentlicht Gutachten zur verfassungsrechtlichen Legitimation des mächtigen Gremiums

BERLIN (ks) | Ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verfassungsrechtlich ausreichend legi­timiert? Das Bundesgesundheits­ministerium (BMG) hatte drei Rechtsprofessoren beauftragt, diese Frage zu beleuchten. Seit Dezember 2017 liegen die Gutachten vor. Auf Nachhaken des FDP-Bundestagsabgeordneten Andrew Ullmann sind sie nun auch veröffentlicht. Die Juristen kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen, sehen aber alle Nachbesserungsbedarf.

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