Entlassmanagement

Neue Regeln, alte Tücken

Entlassrezepte retaxsicher beliefern

DAP |  Das Entlassmanagement soll Patienten den reibungslosen Übergang von einem Krankenhausaufenthalt in die ambulante Versorgung ermöglichen. Dazu sind Klinikärzte seit Oktober 2017 ermächtigt, sogenannte Entlassrezepte zulasten der GKV auszustellen, die der Patient unmittelbar nach der Entlassung in jeder öffentlichen Apotheke einlösen kann. So weit, so gut – für Apotheken bedeutet diese neue Rezeptart jedoch auch neue Prüfpflichten, damit keine Retaxationen folgen.

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