Versandhandel

Wie leistungsfähig sind Arzneimittelversender?

Eine aktuelle Studie von Noweda und Prof. Kaapke Projekte

Seit der Gesundheitsreform 2004 ist der Versandhandel mit Arzneimitteln in Deutschland ­erlaubt. Die Versandhandelserlaubnis führte von Beginn an zu einer Ungleichbehandlung von Präsenzapotheken und Online-Apotheken, da Präsenzapotheken bei ­gleicher Vergütung mehr Leistungen erbringen müssen als die Online-Konkurrenz (z. B. Nacht- und Notdienste oder patientenindividuelle Rezepturen und Defekturen). Mittlerweile wurden die damals strukturell angelegten Marktverzerrungen zwar teilweise begradigt – beispielsweise durch eine signifikant bessere Vergütung für den Nacht- und Notdienst und leichte Anpassungen bei der Vergütung von Rezepturen. Gleichwohl hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil zur Rabattierung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln im Oktober 2016 eine neue und mit erheblichen Konsequenzen versehene ­Entscheidung gefällt, die seitens der bundesdeutschen Politik – zunächst nicht zuletzt aufgrund der Uneinigkeit der Koalitionspartner in dieser Frage und nun aufgrund angeblich unüberbrückbarer Hürden – bis zuletzt unbeantwortet blieb.* | Von Andreas Kaapke

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