DAZ aktuell

Ringen um den Stationsapotheker

Niedersachsen sucht sichere Lösung zur Etablierung von Apothekern auf Station

BERLIN (ks) | Nach den „Krankenhausmorden“ des Pflegers Niels H., dem ab Ende Oktober nach zwei rechtskräftigen Verurteilungen erneut ein Strafprozess bevorsteht, will das Land Niedersachsen die Patientensicherheit in Kliniken verbessern und in diesem Zuge auch den Stationsapotheker etablieren. Doch momentan stockt das Gesetzgebungsverfahren. Es gilt Fragen zur konkurrierenden Gesetzgebung von Bund und Ländern zu klären.

Nach der Sommerpause stand der Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes bereits zwei Mal auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses des Landtags. Das erste Mal gab es Zeitprobleme und die Beratung wurde verschoben. Vergangene Woche wurden sodann mit dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) insbesondere die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf erörtert. Wie der Ausschussvorsitzende Holger Ansmann (SPD) gegenüber der DAZ erklärte, ergab sich daraus „weiterer Klärungs- und Beratungsbedarf insbesondere auch unter Berücksichtigung geltender bundesgesetzlicher Bestimmungen“. Die Beratung im Ausschuss soll nun nach einer neuen Stellungnahme des GBD fortgesetzt werden.

Auch die Apothekerkammer Niedersachsen und der Bundesverband der klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA) verfolgen das Vorhaben aufmerksam. Beide begrüßen das Vorhaben grundsätzlich, sehen aber einen Knackpunkt: Der seit Mitte Mai vorliegende Gesetzentwurf sieht nämlich vor, dass der Stationsapotheker – anders als im ersten Entwurf der rot-grünen Regierung – nicht zum Personal der Krankenhausapotheke bzw. der krankenhausversorgenden Apotheke gehört. Es soll Sache der Klinik sein, einen Stationsapotheker einzusetzen und die erforderliche Beratungsintensität festzulegen. Das widerspreche dem im Apothekengesetz verankerten Prinzip der „Arzneimittelversorgung aus einer Hand“, schreibt der BVKA in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Zu befürchten seien neue Schnittstellenprobleme und Doppelstrukturen.

Der Politik dürfte daran gelegen sein, möglichst schnell weiterzukommen. Das neue Krankenhausgesetz soll Anfang 2019 in Kraft treten. Am 30. Oktober beginnt zudem der Strafprozess gegen Niels H. vor dem Landgericht Oldenburg. Ihm werden 97 weitere Morde in Kliniken in Delmenhorst und Osnabrück zur Last gelegt. Es wird ein reges Medieninteresse erwartet. Da 120 Nebenkläger in dem Prozess auftreten werden, hat das Gericht die Verhandlung in die Weser-Ems-Halle ausgelagert. |

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