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Recht
Dürfen PKA beraten?
Nichts ist unmöglich, aber in der Apotheke schon
Von Harald Küper | Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) gehören wohl in den meisten öffentlichen Apotheken zum Personal. Während Apotheker, Apothekerassistenten, Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten, Pharmazeutische Assistenten sowie Personen, die sich in der Ausbildung zum Apotheker oder in der Berufsausbildung zum PTA befinden, zum pharmazeutischen Personal gehören, ist dies bei PKA nicht der Fall. Sie zählen nach der Apothekenbetriebsordnung zum nichtpharmazeutischen Personal. Was bedeutet das für den Einsatz in der Offizin, insbesondere für Beratung und Verkauf?
20.09.2018, 00:00 Uhr

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