DAZ aktuell

Verwunderliche Daten zur Apothekenzahl

Honorargutachten wirft neue Fragen auf

tmb | Das Gutachten zur Apothekenhonorierung, das die Agentur 2HM im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellt hat, wurde bereits ausführlich analysiert und ­seine Methodik vielfach kritisiert. Doch sogar bei den darin enthaltenen Daten gibt es offenbar erstaunliche Fehlinterpretationen. So ist die dort dargestellte Entwicklung der Apothekenanzahl nicht mit den Daten der ABDA vereinbar.

Trotz der umfangreichen Kritik am Gutachten wird es gelegentlich als neue Datenquelle begrüßt. Doch auch dabei ist Vorsicht geboten. Dies zeigt eine Analyse im neu erschienenen Buch „Neue Wege zur Apothekenhonorierung“, das sich intensiv mit dem Honorargutachten beschäftigt (siehe Kasten). Dabei geht es um die Daten zur sinkenden Apothekenzahl, die bisher in der Diskussion über das Honorargutachten nicht thematisiert wurden.

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Die Daten der ABDA zur Anzahl der Apotheken können als zuverlässig betrachtet werden. Sie stammen von den Apothekerkammern, die diese Daten für ihre Arbeit benötigen – von der Notdienstverteilung bis zur Erhebung der Kammerbeiträge. Gemäß Angaben der ABDA bestanden Ende 2007 bundesweit 21.570 Apotheken, Ende 2015 waren es 20.249. Die Zahl ging also um 1321 Apotheken oder 6,1 Prozent des Ausgangswertes zurück. Anders ausgedrückt: Ende 2015 betrug die Zahl der Apotheken 93,9 Prozent der Anzahl von Ende 2007.

Dieser Zeitraum wird auch im 2HM-Gutachten im Kapitel „Entwicklung der Betriebsstätten“ betrachtet. Dort wird die absolute Zahl der Apotheken nicht genannt, sondern die „prozentuale Anzahl im Vergleich zu 2007“ angegeben. Damit fallen die Diskrepanzen zu den ABDA-Werten auf den ersten Blick nicht auf. Außerdem wird keine Zahl für ganz Deutschland genannt, sondern es werden vier Siedlungstypen unterschieden: dünn besiedelte Kreise, ländliche Kreise mit Verdichtungsansätzen, städtische Kreise und kreisfreie Großstädte. Da alle Kreise einem dieser Typen zuzuordnen sind, müssen damit alle Apotheken erfasst werden. Die prozentualen Angaben für die vier Siedlungstypen müssen im gewichteten Mittel dem Gesamtwert entsprechen. Doch 2HM weist für dünn besiedelte Kreise zwischen 2007 und 2015 einen Rückgang der Apothekenzahl auf 91,7 Prozent des Ausgangswertes, für kreisfreie Großstädte auf 85,1 Prozent und für die anderen Siedlungstypen auf Werte dazwischen aus. Damit wäre sogar der geringste Rückgang bei einem der Siedlungstypen stärker als der Gesamtrückgang gemäß ABDA-Daten. Ein Mittelwert der 2HM-Daten in der Größenordnung von 88 Prozent würde einem Rückgang der Apothekenzahl um 12 Prozent entsprechen, also doppelt so groß wie von der ABDA ausgewiesen. Damit sind die Daten von 2HM und von der ABDA unvereinbar. Die Daten im 2HM-Gutachten stammen aus einer Sonderauswertung des Statistischen Unternehmensregisters des Statistischen Bundesamtes, die sich ausdrücklich auf Unternehmen und Betriebsstätten bezieht. Die Umwandlung von Einzelapotheken in Filialen sollte daher als Erklärung ausscheiden. Möglicherweise orientiert sich das Unternehmensregister an den Steuerpflichtigen mit Einnahmen aus dem selbstständigen Betrieb einer Apotheke. Dann würden OHG-Apotheken bei allen OHG-Partnern und verpachtete Apotheken jeweils beim Pächter und beim Verpächter gezählt. Außerdem könnten verkaufte Apotheken zeitweilig doppelt beim Käufer und beim Verkäufer gezählt werden. Doch auch dies könnte die Abweichungen nur teilweise erklären.

Thomas Müller-Bohn (Hrsg.)

Neue Wege zur Apothekenhonorierung

Kritik und Alternativen zum Honorargutachten

190 S., kartoniert

Format 17,0 × 24,0 cm, 39,80 Euro

ISBN 978-3-7692-7248-2

Deutscher Apotheker Verlag 2018

Im Honorargutachten wird die große Diskrepanz zu den ABDA-Daten im Zusammenhang mit der sinkenden Apothekenanzahl nicht erwähnt. Allerdings weisen die Gutachter bei der Erfassung der Kostendaten auf geringere Abweichungen hinsichtlich der Apothekenanzahl hin. Bereits diese Differenzen erscheinen verwunderlich, sie sollten aber angesichts der oben dargestellten Diskrepanzen noch kritischer bewertet werden. Daraufhin ist zu vermuten, dass im Unternehmensregister des Statistischen Bundesamtes viele statistische Artefakte erfasst werden. Die Aussagekraft dieser Daten sollte damit infrage gestellt werden und dies sollte auch für alle Konsequenzen gelten, die das Honorargutachten daraus zieht. |

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