Arzneimittel und Therapie

Ibuprofen + Coffein kommt als OTC ...

... Doxylamin gibt es für Kinder ab Januar nur noch auf Rezept

cst | Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 28. September ist es nun offiziell: Die Kombination aus Ibuprofen und Coffein ist seit dem 1. Oktober 2018 aus der Verschreibungspflicht entlassen. Ab dem 1. Januar 2019 wird es Doxylamin zur Behandlung von Schlafstörungen für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren hingegen nur noch auf Rezept geben.

Verbindlich werden diese Änderungen durch Anpassung der Anlage 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). Darin ist festgelegt, dass für bestimmte orale Ibuprofen-­Coffein-Kombinationen zur Behandlung von mäßig starken Schmerzen bei Erwachsenen keine Verschreibung erforderlich ist. Dabei beträgt die maximale Einzeldosis für Ibuprofen 400 mg, für Coffein 100 mg. Dies entspricht einer maximalen Tagesdosis von 1200 mg Ibuprofen und 300 mg Coffein. Verschreibungspflichtige Kombinationen waren bislang nicht erhältlich. Doch nun ist der Weg frei für das OTC-Präparat Thomapyrin® Tension Duo von Sanofi, das demnächst in den Handel kommen soll.

Zur Kurzzeitbehandlung von Schlafstörungen kann das Doxylamin-haltige Präparat Sedaplus® derzeit noch nach Rücksprache mit dem Arzt auch bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen ohne ärztliche Verordnung eingesetzt werden. Damit ist zu Beginn des nächsten Jahres Schluss. Bereits seit 2012 dürfen Präparate mit dem H1-Antihistaminikum nur unter strenger Beachtung der Produktinformationen bei Säuglingen und Kleinkindern eingesetzt werden. Bei normaler Dosierung besteht das Risiko von Schlaf­apnoen, auch können paradoxe Reaktionen wie Unruhe auftreten. Wird ­Doxylamin überdosiert, kann es zu einer Atemdepression kommen. Andere Arzneimittel zur Behandlung von Schlafstörungen, die Doxylamin enthalten (z. B. Hoggar® Night, Schlafsterne®), sind für Kinder und Jugendliche nicht zugelassen. |

Quelle

Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 32, Verordnung zur Änderung der AMVV und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel, Seite 1386-1388

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