Ein skurriler anonymer Anruf
Die Anwälte der beiden Angeklagten verlasen beim Termin am 16. Februar zunächst Erklärungen zu den zwei Wochen zurückliegenden Zeugenaussagen von Mitarbeitern der IT-Firma, bei der der angeklagte Systemadministrator Christoph H. gearbeitet hatte. Ihr Tenor: Es sei nun mehr als deutlich, dass die Daten, auf die H. angeblich zugegriffen hat, alles andere als „besonders gesichert“ sind, wie es die Strafnorm des § 202a Strafgesetzbuch (Ausspähen von Daten) verlangt. Alle Administratoren hätten zu allen Postfächern leichten Zugang gehabt.