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Ein skurriler anonymer Anruf

Bellartz-Prozess: Wie das BMG vom mutmaßlichen „Datenklau“ erfuhr

BERLIN (ks) | Am sechsten Verhandlungstag im Prozess um den mutmaßlichen Datendiebstahl aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) blieben die Verteidiger der beiden Angeklagten bei ihrer Auffassung: Sie sehen den Straftatbestand des Ausspähens von Daten als schlicht nicht erfüllt an. Der Vorsitzende Richter ließ das Ver­fahren jedoch weiterlaufen.

Ein skurriler anonymer Anruf

Die Anwälte der beiden Angeklagten verlasen beim Termin am 16. Februar zunächst Erklärungen zu den zwei Wochen zurückliegenden Zeugenaussagen von Mitarbeitern der IT-Firma, bei der der angeklagte Systemadministrator Christoph H. gearbeitet hatte. Ihr Tenor: Es sei nun mehr als deutlich, dass die Daten, auf die H. angeblich zugegriffen hat, alles andere als „besonders gesichert“ sind, wie es die Strafnorm des § 202a Strafgesetzbuch (Ausspähen von Daten) verlangt. Alle Administratoren hätten zu allen Postfächern leichten Zugang gehabt.

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